• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

CVP Linth sagt 3-mal klar JA

Die Parteileitung der CVP Linth hat die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2010 gefasst. Sie sagt einstimmig JA zur ausgewogenen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und zum wichtigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs mit der S-Bahn St.Gallen 2013. Die moderate Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten unter der Woche fand ebenfalls eine klare JA-Mehrheit.

JA zum Arbeitsstandort Schweiz
Mit der ALV-Reform wurde eine ausgewogene Lösung gefunden, die auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite zu keinen allzu schmerzlichen Auswirkungen führt. So kann durch einen nur moderaten Anstieg der Beitragszahlungen der wirtschaftlichen Seite Rechnung getragen werden, was letztlich der Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz zugutekommt.

Auf der anderen Seite wird bei den jungen Arbeitslosen – falls sie keine Kinder haben – die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes gekürzt, damit sie sich rasch wieder um eine Stelle bemühen. Gleichzeitig wird durch verschiedene Massnahmen die Integration der jungen Arbeitslosen unterstützt. Mit diesem tragfähigen Kompromiss wird die ALV wieder nachhaltig finanziell gesichert.

Bekenntnis zum öffentlichen Verkehr
Mit der S-Bahn St.Gallen 2013 erfährt der öffentliche Verkehr im Kanton St.Gallen einen eigentlichen Quantensprung. Wichtig ist, dass der Ausbau nicht nur den Hauptachsen dient, sondern auch der Erschliessung der Gebiete abseits der Bahn.

Mittels optimaler Anschlüsse zwischen Bussen und Knotenbahnhöfen wird gewährleistet, dass mit wenigen fahrplanbedingten Ausnahmen alle Regionen des Kantons neu konstant halbstündliche Verbindungen erhalten. Somit kann eine optimale Verknüpfung des ländlichen Raums mit den Zentren gewährleistet werden.

1 Stunde länger einkaufen
Durch den Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung wird den geänderten Einkaufsbedürfnissen Rechnung getragen. Dem vermehrten Wunsch nach abendlichen Einkaufsmöglichkeiten wird mit einer zusätzlichen Stunde unter der Woche Rechnung getragen.

Damit werden den Läden im Kanton St.Gallen verbesserte Rahmenbedingungen geboten, denn im Vergleich zu den umliegenden Kantonen und Grenzregionen hat der Kanton bis anhin eine aussergewöhnlich restriktive Ordnung. Dies benachteiligt die Läden im Kanton St.Gallen und bevormundet die Konsumentinnen und Konsumenten.

 

St.GallenSt.Gallen / 17.08.2010 - 08:03:43