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Defizit von 17.5 Millionen Franken

St. Gallen. Die Regierung hat den Voranschlag 2010 mit einem Aufwandüberschuss von 17.5 Mio. Franken und einer Netto-Investition von 204.3 Mio. Franken verabschiedet.

Das bereinigte Ausgabenwachstum beträgt 1.8 Prozent und ist tiefer als die Vorgabe des Kantonsrates von 2.0 Prozent. Der Steuerfuss soll unverändert 95 Prozent betragen. Zum Ausgleich des Voranschlages ist ein Bezug von freiem Eigenkapital von 225 Mio. Franken vorgesehen. Der Kantonsrat wird das Geschäft in der Novembersession 2009 behandeln.

Der Voranschlag 2010 der laufenden Rechnung sieht einen Aufwandüberschuss von 17.5 Mio. Franken vor. Damit gilt das Budget als ausgeglichen. Der Gesamtaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget um 116.9 Mio. Franken zu. Nach Vornahme der zur korrekten Ermittlung des Ausgabenwachstums erforderlichen Bereinigungen ergibt sich ein Ausgabenwachstum von 1.8 Prozent. Damit unterschreitet der Voranschlag 2010 die Wachstumsvorgabe des Kantonsrates von maximal 2 Prozent.

Eigenkapitalbezug

Der von der Regierung beantragte Staatssteuerfuss von 95 Prozent und der Budgetausgleich erfordern einen Bezug von rund 225 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital. Dieser Bezug liegt deutlich unter den rund 312 Mio. Franken, um die das Eigenkapital im Vorjahr aufgrund des guten Rechnungsüberschusses geäufnet werden konnte. Der Eigenkapitalbezug ist gerechtfertigt, da bereits im Rahmen der Beratungen des VI. und VII. Nachtrags zum Steuergesetz auf die Notwendigkeit eines vorübergehenden Bezugs von freiem Eigenkapital hingewiesen wurde. Aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten ist ein Mehrbezug angezeigt, dies vor allem aus konjunkturpolitischen Gründen.

Besoldungsanpassungen

Angesichts der schwierigen Finanzlage sieht die Regierung keine allgemeine Anpassung der Besoldungsansätze vor. Neben der Gewährung des Stufenanstiegs enthält der Voranschlag für individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen zusätzlich eine Beförderungsquote von 0.3 Prozent der Lohnsumme (Vorjahr 0.4 Prozent). Für ausserordentliche Leistungsprämien stehen 0.3 Prozent der massgeblichen Lohnsumme zur Verfügung (Vorjahr 0.4 Prozent).

Entwicklung der Einnahmen

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch einen spürbaren Einfluss auf den Staatshaushalt. Dies gilt auf der Ertragsseite vor allem für die Steuereinnahmen, wo ab dem Jahr 2010 mit deutlichen Rückgängen gerechnet werden muss. Ebenfalls zu Ertragsausfällen führen die Erhöhung der Kinderabzüge, der Ausgleich der kalten Progression sowie weitere steuerliche Entlastungen (VI. und VII. Nachtrag zum Steuergesetz; Ausfälle gegenüber dem Vorjahr von 128 Mio. Franken) sowie die Entlastungen der Gemeinden im Bereich der Ergänzungsleistungen (V. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz; 22.5 Mio. Franken) und der Abgeltung für die Leistungen der Kantonspolizei (VI. Nachtrag zum Polizeigesetz; 6.2 Mio. Franken). Ein höherer Beitrag ist hingegen aus dem Bundesfinanzausgleich zu erwarten. Der Ressourcenindex des Kantons St.Gallen für 2010 beträgt 74.0 Indexpunkte (Vorjahr 76.1 Indexpunkte). Aufgrund dieser Verschlechterung des Ressourcenpotentials im Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt erhöht sich der Beitrag des Kantons St.Gallen aus dem Ressourcenausgleich um 44.8 Mio. Franken.

Investitionen

Die Investitionsrechnung verzeichnet einen Anstieg der Bruttoinvestitionen um 21.1 Mio. Franken. Darin zeigt sich die intensivierte Investitionstätigkeit namentlich im Hochbautenbereich, gehen doch die Investitionen im Strassenbau leicht zurück. Die Netto-Investition erhöht sich gegenüber dem Voranschlag 2009 um 44.1 Mio. Franken. Die Investitionsrechnung enthält neben den Aufwendungen für den Strassenbau nur jene Investitionen und Investitionsbeiträge, welche die für das fakultative Finanzreferendum massgebliche Betragsgrenze von 3 Mio. Franken erreichen. Ausgaben mit Investitionscharakter, welche diese Grenze nicht erreichen, sind im Gesamtumfang von 147.7 Mio. Franken (Vorjahr 153.5 Mio. Franken) in der laufenden Rechnung budgetiert.

Schwierige Erarbeitung des Voranschlages

Die Regierung sah sich im Lauf der Budgeterarbeitung gezwungen, die Budgetanträge der Departemente im Umfang von rund 100 Mio. Franken zu kürzen. Diese Vorgabe erfolgte mit Blick auf die Budgetvorgabe des Kantonsrates und zur Begrenzung des Bezugs aus dem freien Eigenkapital. Die von der Regierung beschlossenen Kürzungen umfassten allgemeine Massnahmen, spezifische Massnahmen bei den jeweiligen Departementen sowie eine pauschale Kürzung bei allen Departementen und der Staatskanzlei. Dank der strengen Saldovorgaben der Regierung und der konsequenten Umsetzung in den Departementen konnte die Budgetvorgabe des Kantonsrates eingehalten werden. Zur Erreichung dieses Ziels mussten die Departemente in einzelnen Bereichen einschneidende Massnahmen ergreifen.

Ausblick

Zurzeit ist offen, wie sich die wirtschaftliche Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird. Es gibt einerseits Zeichen, die auf eine gewisse Trendwende hindeuten. Anderseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass der wirtschaftliche Abschwung längere Zeit anhält bzw. die Konjunktur nur sehr schleppend in Fahrt kommt. Je nach Szenario ergeben sich für den Kantonshaushalt grössere oder kleinere Auswirkungen. Der Kanton St.Gallen verfügt weiterhin über einen gesunden Staatshaushalt und ist in diesem Sinn auch für eine länger andauernde Krise gewappnet.

Diese komfortable Ausgangslage darf aber nicht zu einer finanzpolitischen Sorglosigkeit führen. Der Voranschlag 2010 sieht bereits einen erheblichen, teilweise auch konjunkturpolitisch motivierten Eigenkapitalbezug vor. Zusätzlich sind Steuerausfälle aufzufangen. Es ist zu hoffen, dass im Zug einer wirtschaftlichen Erholung sowie aufgrund des verbesserten steuerlichen Umfelds mittelfristig wieder mit steigenden Steuererträgen gerechnet werden kann. Die intensive Konkurrenzsituation im Steuerbereich wird anhalten und weitere Entlastungen notwendig machen.

Auf der anderen Seite stehen auch auf der Aufwand- und Investitionsseite einige grosse Herausforderungen vor der Tür. Zu erwähnen sind beispielsweise die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die neue Spitalfinanzierung oder verschiedene Infrastrukturvorhaben.

Aufgaben- und Finanzplan 2011 – 2013

Angesichts der skizzierten Aussichten wird es in den kommenden Jahren unumgänglich sein, klare Prioritäten zu setzen. Eine zentrale Grundlage für diese finanzpolitischen Weichenstel-lungen ist die transparente und vollständige Erfassung der erwarteten finanziellen Entwicklungen im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2011 – 2013. Die darauf basierenden finanzpolitischen Vorgaben bzw. Entscheidungen sollen letztendlich sicherstellen, dass der Kanton St.Gallen auch langfristig finanziell handlungsfähig bleibt.

St.GallenSt.Gallen / 09.10.2009 - 10:50:44