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Den Patientinnen zwischen die Beine gefasst?

Trogen. Heute Vormittag hat sich ein Heilpraktiker vor dem Obergericht zu verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Patientinnen unsittlich berührt zu haben.

Insgesamt drei Frauen werfen dem Heilpraktiker aus dem Ausserrhodischen vor, sie während einer Behandlung unsittlich angefasst zu haben. Alle drei erklärten, der Mann habe während einer Massage auf der Innenseite der Beine ihre Schamlippen berührt. Zwei Frauen sagten zudem aus, der Angeklagte habe ihre Brüste massiert. Der Heilpraktiker wies die Vorwürfe von Anfang an zurück.

Freispruch vor Kantonsgericht
Vor einem Jahr hatte sich der heute 56-Jährige wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage und vollendeter oder versuchter sexueller Nötigung vor dem Kantonsgericht Ausserrhoden zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten, die Verteidigung einen Freispruch. Die Klägerinnen verlangten eine Entschädigung und die Erteilung eines Berufsverbotes für den Mann.

Der Mann wies vor Gericht erneut sämtliche Vorwürfe zurück. Nach Würdigung sämtlicher Beweise kam das Kantonsgericht zum Schluss, dass die «tatbestandsmässig vorausgesetzten Zwangselemente der Notlage in diesem Fall nicht gegeben sind». Auch der Vorwurf der sexuellen Nötigung war in den Augen des Gerichts nicht erfüllt, da der Täter die Opfer nicht dazu zwang, die sexuellen Handlungen zu dulden. «Die Geschädigten waren nicht widerstandsunfähig, sie hätten sich jederzeit gegen ihnen unangenehme Berührungen zur Wehr setzen können», geht aus dem Urteil des Kantonsgerichts hervor. Der Angeschuldigte wurde deswegen vollumfänglich freigesprochen.

Zweitinstanzliche Verhandlung
Heute Morgen kommt es vor dem Ausserrhoder Obergericht zur zweitinstanzlichen Verhandlung in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft hat den Freispruch des Kantonsgerichts nicht akzeptiert und ging in Berufung. Sie fordert vor Obergericht einen Schuldspruch und eine bedingte Gefängnisstrafe. Der Mann bestreitet weiterhin sämtliche Vorwürfe. Das Urteil folgt.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 23.10.2007 - 07:22:00