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«Die letzte Ruh» am Fuss der Churfirsten

St.Gallen. Im Kanton St. Gallen gibt es den ersten Naturbestattungsplatz mit einem Grundbucheintrag - und zwar an exklusiver Lage: Auf der Alp Sellamatt, am Fusse der Churfirsten mit Sicht auf den Säntis und den Schafberg.

Naturgräber mit einem Eintrag im Grundbuch waren bislang im Kanton St. Gallen nicht erlaubt, in anderen Landesteilen dagegen schon. Jetzt hat die Waldesruh GmbH mit Sitz in Frauenfeld TG nach «langem Warten und Kämpfen», wie Fritz A.Staible sagt, die Bewilligungen erhalten für einen Naturbestattungsplatz auf der Alp Sellamatt. Dort, wo gegenwärtig Schafe weiden, können ab sofort Urnen eingegraben und Bergsteine im Andenken an die Verstorbenen gesetzt werden. Die Waldesruh GmbH lässt auf dem Grundstück, das den Besitzern des Berghotels Sellamatt gehört, die Grabstätten mit einem Personalservitut für 30 Jahre schützen, wie Staible sagt.

Grab für mehrere Verstorbene
Das erworbene und eingetragene Nutzungsrecht für Naturbestattungen berechtigt dazu, beliebig viele Familienmitglieder im Grab auf der Alp Sellamatt im Toggenburg beizusetzen. Die Kosten für die letzte Ruh’ auf rund 1500 Metern über Meer betragen einmalig 4850 Franken. Unweit des Berghotels Sellamatt befindet sich eine Privatkapelle. Darin können gemäss Waldesruh-Broschüre «nicht alltägliche» Abdankungen abgehalten werden.
Die Trauergemeinde erreicht den Waldesruh-Naturfriedhof mit einer Kabinenbahn ab Alt St. Johann.

Novum im Kanton St. Gallen

Die auf Baum- und Naturbestattungen spezialisierte Waldesruh GmbH existiert seit knapp zehn Jahren. Das Interesse an solchen Bestattungen nehme in der Bevölkerung stetig zu und sei eine Alternative zum konventionellen Friedhof, sagt Fritz A. Staible. Vor allem aus Gründen der Selbstbestimmung und der Entlastung der Hinterbliebenen suchten sich viele Menschen zu Lebzeiten ihren Ort der letzten Ruh’ aus, sagte Staible. Die Waldesruh GmbH verfügt über Naturfriedhöfe fast in der ganzen Schweiz. Neben dem Platz mit 40 Gräbern im Toggenburg sind im Kanton St. Gallen weitere geplant.

Allerdings seien hier noch Verhandlungen mit dem kantonalen Amt für Raumentwicklung nötig, sagt Staible. Die Asche eines verstorbenen Menschen dürfe im Kanton St. Gallen wie in der übrigen Schweiz überall verstreut werden.Dass ein Platz für die letzte Ruh’ im Kanton St.Gallen im Grundbuch festgeschrieben wird, ist aber neu.

St.GallenSt.Gallen / 24.06.2009 - 11:33:35