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Die neue Jugendstrafprozessordnung

Wird die neue eidgenössische Jugendstrafprozessordnung die Verfahren gesamtschweizerisch wirklich vereinheitlichen und werden die Verfahrensabläufe tatsächlich schlanker? Diesen und andern wichtigen Fragen geht die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege anlässlich ihrer Jahrestagung vom 15. – 17. September 2010 in St. Gallen nach.

Vom 15. – 17. September 2010 findet in St. Gallen die Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege (SVJ) statt. Thema ist die neue eidgenössische Jugendstrafprozessordnung (JStPO), welche am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Prof. Niklaus Schmid wird in seinem Referat in die subsidiär auch im Jugendstrafverfahren geltende Strafprozessordnung einführen, Dr. Christoph Hug die Besonderheiten der Jugendstrafprozessordnung beleuchten und Prof. Karl Hanson wird einen Vergleich zu den internationalen Bestimmungen vornehmen.

In den Workshops am Donnerstag und Freitag werden sich die Praktikerinnen und Praktiker mit den wesentlichsten Themen der JStPO befassen. Dabei wird es vor allem darum gehen, was sich mit der JStPO alles ändert, wo die Kantone nach wie vor Spielraum haben und ob mit dem neuen Recht ein wichtiges Ziel, Jugendrechtsverfahren in der ganzen Schweiz künftig einheitlich durchzuführen, erreicht werden kann.

Weiter soll die Frage diskutiert werden, ob mit all den neuen oder geänderten Verfahrensbestimmungen der JStPO tatsächlich schlankere Verfahren ermöglicht werden oder ob gerade das Gegenteil zu befürchten ist. Schliesslich soll die Tagung Fragen zur JStPO aufwerfen und dadurch alle in der Jugendrechtspflege tätigen Personen auf das neue Recht sensibilisieren.

 

St.GallenSt.Gallen / 08.09.2010 - 13:22:45