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Drastische Strafe gegen «Espenmoos»-Randalierer

St. Gallen. Ein 22-jähriger Mann ist am Freitag vom Kreisgericht hart bestraft worden, weil er im Mai 2008 nach dem Spiel St. Gallen gegen Bellinzona im Stadion Espenmoos randalierte.

Er erhielt eine bedingte Geldstrafe und haftet solidarisch für grossen Sachschaden. Das Kreisgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 1650 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 7000 Franken, die ihm aufgebrummt werden. Das Gericht

stützte auch zivile Forderungen in der Summe von 127’000 Franken, für die der Mann solidarisch haftbar ist.
Das Kreisgericht sprach den Mann der mmehrfachen Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Die Verteidigerin des Angeschuldigten hatte auf Freispruch plädiert. Es sei nur bewiesen, dass ihre Mandant aufs Feld gestürmt war, nicht aber Sachen beschädigt hatte.

Ingesamt wurden von verschiedenen Klägern Forderungen von mehr als 150’000 Franken geltend gemacht. Das Gericht schützte sie nicht vollumfänglich, aber zum grössten Teil. Während der Probezeit von zwei Jahren darf der Verurteilte keine Fussballspiele mit Mannschaften der zwei höchsten Schweizer Spielklassen
besuchen.

Schuldspruch

Das Kreisgericht sprach den Mann der mehrfachen Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Die Verteidigerin des Angeschuldigten hatte auf Freispruch plädiert. Es sei bewiesen, dass sich ihr Mandant auf dem Spielfeld aufgehalten, nicht
aber Sachen beschädigt hatte.

Der Mann sagte am Donnerstag vor Gericht, er sei seit 13 Jahren ein Fan des Fussballs und des FC St. Gallen, aber kein Hooligan. Er habe sich nur ein Stück «Espenmoos»-Rasen als Souvenir ergattern wollen. Er gab auch zu, ein Tor demontiert zu haben. Einen Angriff auf die Polizei und die Beschädigung weiterer Sachen bestritt er.

Die Verteidigerin des Fussball-Fans will nun das schriftlich begründete Urteil abwarten und danach einen Weiterzug des Urteils ans St. Galler Kantonsgericht prüfen. Das Urteil enttäusche sie, sagte die Rechtsanwältin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Sechs weitere Prozesse
Bereits am Donnerstag war ein anderer 22-jähriger Mann vom Kreisgericht verurteilt worden. Bei ihm sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach dem Barragespiel vor dem Stadion Steine gegen Polizisten geworfen und einen Container angezündet hatte.

Er kassierte eine bedingte Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 90 Franken und eine Busse von 2700 Franken. Zudem muss er die Kosten für das Verfahren von 4800 Franken tragen und solidarisch mit anderen Chaoten einen Sachschaden von 3000 Franken decken. Zwei Jahre darf er kein Fussballspiel der zwei höchsten Ligen besuchen.

Nach dem Barragespiel zwischen dem FC St. Gallen und der AC Bellinzona vom 20. Mai 2008 kam es im Stadion Espenmoos zu wüsten Ausschreitungen. Es gab sieben Verletzte und einen Sachschaden von gut 150’000 Franken. 59 Personen wurden festgenommen. Die Untersuchungsbehörden haben acht Fälle ans Gericht überwiesen.

St.GallenSt.Gallen / 10.07.2009 - 16:58:18