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Drohungen endeten in einer Schussabgabe

Boswil/AG. Drohungen des Mieters gegenüber dem Vermieter eskalierten und endeten in einer Schussabgabe. Der Mieter, ein 43-jähriger Schweizer, konnte verhaftet werden. Das Bezirksamt hat gegen ihn Haftbefehl erlassen.

Am Samstagmorgen, 12. September 2009, kurz nach 10 Uhr, meldete der Vermieter einer Altliegenschaft, dass den Mieter an der Niesenbergstrasse in Boswil soeben in der Scheune soeben auf ihn geschossen habe. Er sei aber nicht getroffen worden und könne nicht sagen ob es sich um eine echte oder um eine Schreckschusswaffe handle.

Der Mieter, ein 43-jähriger Schweizer (IV-Rentner), halte sich jetzt alleine in der Wohnung der Liegenschaft auf. Er (der Mieter) habe sich in sein Haus zurückgezogen, das sich in unmittelbarer Nähe befinde.

Die Polizei riegelte die nähere Umgebung der Liegenschaft sofort ab, liess die Zufahrtsstrassen durch die Feuerwehr sperren und den Verkehr umleiten. Durch Angehörige der Sondereinheit wurde das Gebäude gesichert, um eine Flucht des Mannes zu verhindern.

Der Versuch, mit dem mutmasslichen Schützen via Telefon in Kontakt zu treten, war nicht möglich, nahm er doch den Anruf nicht entgegen. In der Folge wurde er mittels Lautsprecher aufgefordert, das Haus mit erhobenen Händen zu verlassen.
Kurz nach 14 Uhr kam er dieser Aufforderung nach und konnte beim Verlassen des Hauses in einem Überraschungsakt festgenommen und in Handschellen gelegt werden.

Die von ihm verwendete Waffe konnte noch nicht gefundne werden.
Das Bezirksamt Muri hat gegen ihn Haftbefehl erlassen.

Was der Auslöser für heutige Tat war, steht noch nicht fest. Tatsache ist, dass die Kantonspolizei bereits am vergangenen Montag ausrücken musste, da er den
Vermieter verbal bedroht hatte und mit seinem Auto auf dem Hausplatz über ein Velo gefahren war.

Beim Erscheinen der Polizei hatte er sich am Montag äusserst renitent verhalten und musste in Handschellen gelegt werden. Damals wurden in seiner Wohnung zwei Langwaffen, eine Kleinkalibergewehr und eine Pumpaction samt Munition, sichergestellt.

Da am Montag kein zwingender Grund für eine Zwangsmassnahme durch die Justiz oder den Amtsarzt vorlag, musste er nach der Einvernahme und Anzeigeeröffnung wieder nach Hause entlassen.

Weitere Einzelheiten liegen zurzeit nicht vor und sind Gegenstand der eingeleiteten Untersuchung.

 

AargauAargau / 12.09.2009 - 17:53:47