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Ehemalige Fischfarm-Mitarbeiter streiten um Lohn

Oberriet/SG. Der Melander fängt immer mehr an zu stinken.

Nicht nur Handwerker wollen vom deutschen Putzmittel-Millionär («HaRa») und Fischzüchter Hans Raab Geld, nun ziehen ihn auch ehemalige Mitarbeiter vor Gericht: Sie fordern knapp 60’000 Franken für Lohn und Überstunden.
 
Das Kreisgericht Rheintal verhandelt den Fall zweier ehemaliger Fischzucht-Arbeiter am 13. Oktober, wie aus der am Mittwoch publizierten Tagesordnung des Gerichts hervorgeht. Ein Arbeiter streitet um 30’000 Franken als Entschädigung für Überstunden, nicht bezogene Ferien und die ungerechtfertigte fristlose Entlassung.
 
Der zweite ehemalige Arbeiter verlangt von der «HaRa»-International AG die Bezahlung von Lohn im Umfang von 6663 Franken sowie 22’000 Franken für die ungerechtfertigte fristlose Entlassung.
 
Nicht nur das Kreisgericht Rheintal befasst sich mit Hans Raab, das tut im Oktober auch das St. Galler Handelsgericht. Eine Firma für Tiefenbohrungen streitet mit dem Deutschen um gut 700’000 Franken, eine Arbeitsgemeinschaft von fünf Rheintaler Unternehmen um rund 150’000 Franken. Raab soll ihre Rechnungen nicht beglichen haben.
 
Hans Raab machte seine Fischfarm in Oberriet, in die er rund 40 Millionen Franken investiert hatte, im Mai dieses Jahres dicht, weil ihm die St. Galler Behörden seine Schlachtmethode untersagten. Die Methode stand im Widersrpuch zum Schweizer Tierschutzgesetz. Raab zügelte seine Anlage unter viel Lärm ins deutsche Saarland.

St.GallenSt.Gallen / 30.09.2009 - 11:07:32