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Ein Dutzend Raubstraftaten aufgeklärt

Zürich. Die Stadtpolizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen siebzehn Personen abgeschlossen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf rund 2 600 Franken.

Im Zusammenhang mit Einbruchdiebstählen begab sich die Kantonspolizei Zürich am 24. Oktober 2007 in eine Wohnung in Rorbas. Dort stiessen die Polizisten auf drei Personen. Einer des Trios, ein sechzehnjähriger Schweizer, war wegen Entweichung aus einem Heim zur Festnahme ausgeschrieben. Der Jugendliche hatte ein Mobiltelefon bei sich, das von einer Raubstraftat vom September 2007 in der Stadt Zürich stammte. Da auch die beiden anderen anwesenden Jugendlichen, eine sechzehnjährige Brasilianerin und ein siebzehnjähriger Schweizer, mit dem Raub in Verbindung gebracht werden mussten, wurden sie ebenfalls festgenommen und für weitere Ermittlungen dem Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich zugeführt. Rasch zeigte sich, dass die drei Arretierten für diverse Raubstraftaten in der Stadt Zürich und in der Stadt Winterthur verantwortlich waren. Insgesamt konnten zwölf Raubstraftaten in der Zeit zwischen Juni und Oktober 2007 aufgeklärt werden. [space] Vier Raubüberfälle geschahen in Winterthur, die restlichen acht in Zürich in den Stadtkreisen eins und acht. Die Taten wurden jeweils in wechselnder Zusammensetzung begangen. Beteiligt an diesen Delikten waren nebst den bereits Festgenommenen weitere vierzehn Personen im Alter zwischen fünfzehn und neunzehn Jahren aus den vorgängig erwähnten Ländern Schweiz und Brasilien sowie aus Mazedonien, der Dominikanischen Republik, Kenia und der Türkei. Fünf Angeschuldigte befanden sich vorübergehend in Untersuchungshaft. Ein weiterer Angeschuldigter sass zu Beginn des Ermittlungsverfahrens bereits wegen eines anderen Delikts im Gefängnis.

Die Raubopfer wurden in der Regel verbal bedroht, teilweise in den «Schwitzkasten» genommen und genötigt, Mobiltelefone und Bargeld auszuhändigen. In mehreren Fällen wurden die Geschädigten auch geschlagen. In einem Fall wurde ein bereits am Boden liegender Mann mit den Füssen getreten, sodass er vorübergehend das Bewusstsein verlor. Das bei den Raubzügen erbeutete Deliktsgut teilten die Angeschuldigten unter sich auf. Die erbeuteten Mobiltelefone wurden behalten oder weiterverkauft.

Parallel dazu führte die Kantonspolizei Zürich ein Ermittlungsverfahren gegen vier der obgenannten Angeschuldigten wegen Einbruchdiebstählen durch. Dabei konnten sechs Delikte aufgeklärt werden.

Stadt ZürichStadt Zürich / 06.02.2008 - 10:59:00