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Einheitliche Regeln auf Schul- und Sportplätzen

Mit Beginn des neuen Schuljahrs wurden in der Stadt St.Gallen einheitliche Regeln für die Nutzung von Schul-haus- und Sportplätzen eingeführt.

Sie verfolgen das Ziel, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf den Anlagen zu erhalten und zu fördern. Die sieben Grundregeln sollen helfen, Schul- und Sportplätze weiterhin in einem ordentlichen Betrieb der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bereiche wie Ordnung und Ruhezeiten sind darin geregelt. Sie nehmen auch Themen auf, die helfen, die Sicherheit auf den Anlagen zu erhalten.

So gilt nun auf allen Plätzen eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr. Auch über Mittag, von 12 Uhr bis 13 Uhr sind die Anlagen nicht öffentlich zugänglich. Was auch immer wieder zu Diskussionen geführt hat, war die Frage nach der Vorrechtsnutzung der Anlagen. Auch dies ist nun geklärt. Schulklassen und Vereine haben Vorrang.

In der kommenden Woche werden alle Eltern von schulpflichtigen Kindern und die Verantwortlichen der Sport-vereine direkt informiert und bei den Anlagen werden die Hinweisschilder montiert.

 

St.GallenSt.Gallen / 12.08.2010 - 11:36:02