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Empfehlung des Erziehungsrates bleibt aufrecht

Der Erziehungsrat hat im August dieses Jahres nach Anfragen von Gemeinden, unter anderen auch Bad Ragaz, ein Kreisschreiben zu Kopfbedeckungs-vorschriften in der Volksschule erlassen.

Darin empfiehlt er den Gemeinden, für den Schulunterricht ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot zu erlassen, und vertritt die Ansicht, dass davon auch das Kopftuch nicht ausgenommen werden muss. An seinem Kreisschreiben hält der Erziehungsrat fest, auch wenn nun bekannt geworden ist, dass Bad Ragaz sein Kopfbedeckungsverbot fallen lässt.

Der Erziehungsrat hat stets betont, dass Kleidervorschriften im Schulunterricht Sache der Gemeinden sind, welche die Schule führen. Mit seinem Kreisschreiben kann und will er nicht in die Autonomie der Gemeinden eingreifen. Es geht ihm einzig darum, unter den Gemeinden Rechtssicherheit zu schaffen und ihnen aufzuzeigen, wie weit sie nach seiner Auffassung rechtlich gehen können. Dafür bestand Anlass, weil verschiedene Gemeinden, namentlich Heerbrugg und Bad Ragaz, mit Fällen konfrontiert waren, in denen gegen den Willen der Schulverantwortlichen am Kopftuch für betroffene Mädchen festgehalten wurde.

Wird das Kopftuchverbot erlassen?
Die Empfehlungen des Erziehungsrates einerseits und einzelne Rechtsstreitigkeiten in den Gemeinden anderseits sind auseinanderzuhalten. Sie funktionieren unabhängig voneinander. Ob eine Gemeinde ein Kopfbedeckungsverbot erlässt, entscheidet sie in eigener Verantwortung. Ihre entsprechenden Verfügungen unterliegen der Anfechtung bei Rekurs- und Gerichtsbehörden. Diese entscheiden unabhängig, aber nur für den Einzelfall.

Der Erziehungsrat respektiert, dass die Gemeinde Bad Ragaz nach dem Rekursentscheid der Regionalen Schulaufsicht Sargans darauf verzichtet, ihr Kopfbedeckungsverbot durch weitere Instanzen überprüfen zu lassen, wie es ihr Recht wäre. Er sieht keinerlei Grund, in dieser Sache zu intervenieren. Ebenso sieht er jedoch auch keinen Grund, seine allgemeinen Empfehlungen aufzuheben; diese dienen in weiteren Einzelfällen weiterhin als rechtliche Richtschnur.

Ebenfalls ausser Diskussion steht es für den Erziehungsrat, sich für ein Kopfbedeckungsverbot durch kantonales Recht einzusetzen, wie es die Gemeinde Bad Ragaz anregt. In diesem Bereich sollen die Gemeinden autonom und – im Rahmen der Rechtsberatung durch den Kanton – eigenverantwortlich bleiben.

 

St.GallenSt.Gallen / 28.09.2010 - 09:54:34