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Entlassung aus Untersuchungshaft

Seengen/AG. Im März 2013 erlitt ein 57-jähriger Schweizer in einem Einfamilienhaus in Seengen Verletzungen durch Messerstiche. Die Tatverdächtige, eine 60-jährige Schweizerin, wurde nun aus der Untersuchungshaft entlassen.

Nach den bis anhin getätigten Untersuchungen geht die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon aus, dass die 60-jährige Schweizerin auf ihren Lebenspartner eingestochen hat. Gestützt auf diese Sachlage wurde im März 2013 beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt. Diese wurde für drei Monate, bis im Juni 2013, bewilligt.

<B>Ersatzmassnahme anstelle von Untersuchungshaft</B>
Nach Ablauf der dreimonatigen Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt. Diesem Antrag ist das Zwangsmassnahmengericht jedoch nicht gefolgt und hat die Beschuldigte unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Beschuldigten wurde vom Zwangsmassnahmengericht verboten, mit dem Opfer zusammen zu wohnen sowie am gleichen Ort zu schlafen.

<B>Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung</B>
Am frühen Samstagmorgen, 23. März 2013, trafen die gerufenen Rettungskräfte in einem Einfamilienhaus in Seengen auf zwei Personen, die beide Stichverletzungen aufwiesen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat daraufhin gegen die 60-jährige Schweizerin ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eröffnet.Hintergründe und Motiv sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Insbesondere wird die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Untersuchungen noch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben.

AargauAargau / 28.06.2013 - 08:40:45