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Entwurf des Archivgesetzes stösst auf positives Echo

Die Regierung liegt mit dem neuen Gesetz über Aktenführung und Archivierung im Fahrplan. Sie hat die von April bis Mitte Juni 2010 laufende Vernehmlassung ausgewertet und die Botschaft nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Voraussichtlich im Oktober wird die vorberatende Kommission und in der Novembersession der Kantonsrat darüber beraten.

Die Informationsgesellschaft stellt Behörden, Verwaltung und insbesondere öffentliche Archive vor neue Herausforderungen. Die jüngsten Entwicklungen im Datenschutz, der Trend zu mehr Transparenz des Staates gegenüber der Öffentlichkeit, die allgemeine Zunahme an Information in der Gesellschaft, das stetige Anwachsen des behördlichen Massenschriftguts und der Bedarf nach elektronischer Archivierung verlangen nach neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Regierung sieht sich aufgrund der positiven Vernehmlassungsergebnisse bestätigt, dass mit dem neuen Gesetz die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um diesen Anforderungen auf zweckmässige und zeitgemässe Art und Weise begegnen zu können.

Zentrale Grundsätze werden mitgetragen
Der Entwurf der Regierung wurde von den sich beteiligenden Parteien, Gemeinden, Verbänden und Interessengruppen weitgehend begrüsst. Zustimmung fand vor allem, dass das neue Gesetz die rechtlichen Grundlagen für ein zeitgemässes staatliches Informationsmanagement schafft:

Es regelt nicht nur das eigentliche Archivieren und den Zugang zu Archivalien, sondern legt auch Voraussetzungen dafür fest, dass das Erstellen und Verwalten der Unterlagen bei den Aktenproduzenten bestimmten Vorgaben folgt. Mehrheitlich begrüsst wurde ebenso, dass sich der Entwurf an beide staatliche Ebenen – den Kanton und die Gemeinden – richtet, wobei die Gemeindearchive vom Staatsarchiv im Rahmen seiner Möglichkeiten fachlich unterstützt werden.

Weiter wurde die fachliche Unabhängigkeit der Archive – insbesondere auch jene des Staatsarchivs – als unerlässlich für das Vertrauen der demokratischen Kontrollorgane und der Bürgerinnen und Bürger erachtet.

Zudem beurteilten gerade die Gemeinden die Rolle des Staatsarchivs als oberstes Fachorgan für Aktenführung und Archivierung als positiv. Die Regierung hat deshalb nur kleinere Anpassungen an der Vorlage vorgenommen.

Augenmass bei den Gemeinden
Einzelne Stimmen von Seiten der Gemeinden und eine politische Partei gaben zu bedenken, dass bei der Umsetzung des Gesetzes Augenmass anzuwenden sei, da die Gemeinden oft nur über beschränkte Möglichkeiten und Ressourcen verfügen.

Die Regierung anerkennt, dass es insbesondere für kleinere öffentlich-rechtliche Körperschaften sehr anspruchsvoll sein kann, die Vorgaben des Gesetzes einzuhalten. Dennoch ist sie überzeugt, dass gerade die Quellen der Gemeinde einen besonders wertvollen Teil der kantonalen schriftlichen Überlieferung darstellen, die Überlieferungsbildung in den Gemeinden aber nur dann gesichert werden kann, wenn der Grundintention des vorliegenden Entwurfs auch auf dieser Stufe nachgelebt wird.

Die Regierung nimmt die Bedenken aber durchaus ernst: Sie teilt die in der Vernehmlassung geäusserte Ansicht, dass bei der Umsetzung des Gesetzes mit Augenmass vorzugehen ist. Die Gemeinden sollen mit dem neuen Gesetz keineswegs verpflichtet werden, für ihre Verwaltungen flächendeckend aufwändige Aktenführungsprogramme einzuführen. Schliesslich hat die Regierung den Gesetzesentwurf zwecks Entlastung der Gemeinden noch um die Möglichkeit ergänzt, dass Sondergemeinden ihre Archive nicht nur beim Staatsarchiv sondern auch bei Archiveinrichtungen der politischen Gemeinden deponieren können.

 

 

St.GallenSt.Gallen / 20.08.2010 - 12:27:10