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Fahren unter Drogeneinfluss

St.Gallen. Kurz nach Mitternacht, am 28.11.2009, anlässlich einer Verkehrskontrolle auf der Sonnenstrasse, wurde ein Fahrzeuglenker mit seinem Personenwagen angehalten.

Beim Gespräch mit diesem Lenker gab er zu verstehen, dass er keinen Alkohol getrunken habe, sondern nur einer Joint mit Marihuana geraucht habe. Aufgrund dieser Sachlage wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Den Führerausweis musste der fehlbare Fahrzeuglenker auf der Stelle abgeben.                                                

Führen eines Motorfahrzeuges trotz Entzug

Am Samstag, 28.11.2009, um 0230 Uhr, fiel den Beamten der Stadtpolizei ein Personenwagen auf, welcher beim Unteren Graben eine Sicherheitslinie überquert hatte. Das Fahrzeug konnte daraufhin zur Kontrolle angehalten werden. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer seinen Führerausweis bereits abgegeben hatte. Ein durchgeführter Atemlufttest fiel zudem für den Probanten belastend aus. Es wurde eine Blutprobe angeordnet. Der Fehlbare wurde zur Anzeige gebracht.                  

Fahren unter Alkoholeinfluss

Gleichentags, um 0310 Uhr, fuhr ein Fahrzeuglenker mit seinem Personenwagen zur Fürstenlandbrücke. Dort konnte er, auf der Brücke stehend, von einem Passanten angetroffen werden. Da er Suizidabsichten äusserte, wurde die Polizei verständigt. Ein durchgeführter Atemlufttest fiel belastend aus. Auf Grund der Sachlage wurde eine Blutprobe angeordnet. Den Führerausweis musste der fehlbare Fahrzeuglenker auf der Stelle abgegeben.        

St.GallenSt.Gallen / 29.11.2009 - 09:10:40