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Ferienzeit: Haustiere werden «überflüssig»

Der Sommer ist für Haustiere eine traurige Zeit: Viele kommen ins Tierheim oder werden gar ausgesetzt. Wie steht es damit im Appenzellerland?

Im Appenzellerland werden pro Jahr ungefähr 50 heimatlose Tiere aufgelesen, die dann in den verschiedenen Tierheimen und anderen Institutionen untergebracht werden müssen. Einige davon sind entlaufene Tiere, die von ihrem Besitzer zurückgeholt werden. Andere wiederum müssen nach ihrem Fund neu platziert werden. «Im Juli und August bekommen wir einige Tiere, vor allem Jungkatzen.», sagt Veronika Paetzold, Betreuerin der Meldestelle des Appenzeller Tierschutzvereins. «Letztes Jahr haben wir drei junge Katzen in einer Kartonschachtel gefunden».

Allerdings ist es für die Tierschutzvereine schwer herauszufinden, welche Tiere wirklich ausgesetzt wurden und welche entlaufen sind. Eindeutige Hinweise sind das Anbinden der Tiere bei Raststätten, Tiere in irgendwelchen Plastiksäcken oder Kartonschachteln als auch Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen, die im Wald gefunden werden.

Praktisch keine Überlebenschance
Katzen und Hunde werden gerne auf Parkplätzen ausgesetzt, Meerschweinchen, Kaninchen und andere Kleintiere bevorzugt im Wald. Ausgesetzte Tiere haben in der Natur nahzu keine eine Überlebenschance, wenn sie nicht gefunden werden. Sie sind Haus- und keine Wildtier und kennen die natürlichen Gefahren nicht. Somit sind sie leichte Opfer von irgendwelchen Raubtieren. «Zusätzlich sind ausgesetzte Tiere leicht gestresst, verängstigt und ausgehungert, was zu Krankheiten und einem sehr schlechten Gesamtzustand der Tiere führen kann», so Paetzold.

«Die Ferienzeit»
Vor allem die Ferienzeit ist sehr beliebt, um seine angeblichen «Lieblinge» loszuwerden. Katzen und Kleintiere werden am häufigsten gefunden, ob sie ausgesetzt wurden oder davongelaufen sind. Hunde hingegen müssen heutzutage einen Chip tragen, wodurch der Besitzer schnell wieder gefunden werden kann. Die Abbgabe von Hunden ist durch die Chip-Pflicht wesentlich gesunken. «Die Menschen werden dadurch nicht besser. Ich vermute, dass es durch den Chip zu mehr Tötungen der Tiere kommt», fügt Veronika Paetzold hinzu.

Das Unterbringen der Tiere im Tierheim während der Urlaubszeit ist kostenpflichtig. Viele Menschen wollen für ihre angeblichen «Lieblinge» kein Geld ausgeben. «Deshalb setzen einige Besitzer ihre Tiere einfach aus und kaufen nach dem Sommer wieder neue», erklärt Heinz Staub, Besitzer und Leiter des Tierheims Sitterhöfli. «So einfach geht das für manche Menschen».

Es gibt immer eine Lösung
Das Tierheim Sitterhöfli kümmert sich um die Findeltiere, die ihm von den Kantonen St.Gallen und den beiden Appenzell zugeteilt werden. Neben der Betreuung der gefundenen, teilweise ausgesetzten Tiere, ist die zweite Hauptaufgabe das Aufnehmen von Tieren während der Urlaubszeit. Heinz Staub bietet vor allem Hunden und Katzen eine Unterkunft, sodass die Besitzer in Ruhe auf Urlaub fahren können. «Man muss sich nur früh genug anmelden, dann sind auch Plätze frei», erklärt Staub.

Neben den so genannten Tierpensionen existiert auch die Möglichkeit der Heimbetreuung. In St.Gallen, zum Beispiel, gibt es bereits vier bis fünf Frauen, die sich um die Tiere in ihrer gewohnten Umgebung kümmern. Hunde sind bei dieser Betreuung allerdings ausgeschlossen, da diese nicht den ganzen Tag alleine zu Hause gelassen werden sollten.

Neben der Fremdbetreuung, sollten die Tierbesitzer ihre eigenen Freunde, Verwandten und Bekannten nicht vergessen. «Es gibt immer irgendeine Lösung, die allen gerecht wird. Kein Tier muss ausgesetzt werden», so Paetzold. «Man muss sich nur zeitig genug um einen Platz kümmern».

Tiere bedeuten Verantwortung
Bevor man sich ein Tier anschafft sollten einige Überlegungen dazu angestellt werden. Die Lebenserwartung von Hunden und Katzen ist zum Beispiel beträchtlich höher als die von Kleintieren. Die Verpflichtung gegenüber dem Tier gilt für die gesamte Lebenszeit des Tieres. Ein Problem dabei kann das Fehlen von Informationen sein. «Fachliche Vorkenntnisse von dem jeweiligen Tier sind für mich eine Vorraussetzung», erklärt Heinz Staub. «Wissen schafft Bewusstsein. Ein Tier kann einem verleiden und dann geben es die Besitzer ab oder setzen es aus und soweit sollte es niemals kommen.»

Das Aussetzen von Tieren ist strafbar. Laut dem neuen Tierschutzgesetz gelten Tiere nicht mehr als Sachen.


Eidgenössisches Tierschutzgesetz Artikel 22f
Ferner ist verboten: das Aussetzen oder Zurücklassen eines im Hause oder im Betrieb gehaltenen Tieres in der Absicht, sich seiner zu entledigen;
(Quelle: Hans Peter Eugster, Kapo SG)

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.07.2007 - 12:02:00