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Fischfarm in Oberriet Bewilligung liegt nicht vor

Die in den letzten Tagen von Hans Raab in den Medien gemachten Aussagen bedürfen der Klarstellung: Das Konkursamt hat keine Vereinbarung über die Wiederaufnahme der Fischzucht mit Hans Raab getroffen und die umstrittene Betäubungsmethode ist nach wie vor nicht rechtmässig.

In einem Interview mit Tele Ostschweiz erklärt Hans Raab, dass er mit dem Konkursverwalter einen Kompromiss gefunden habe, um den Betrieb der Fischfarm wieder aufnehmen zu können. Diese Aussage trifft nicht zu. Das Konkursamt hat mit Hans Raab keine Vereinbarung über die Wiederaufnahme der Fischzucht getroffen.

Das Konkursamt hat sich heute vor Ort über die Situation ins Bild gesetzt. Der Rechtsanwalt der konkursiten Gesellschaft wurde zur sofortigen Stellungnahme zur Situation aufgefordert.

Die von Hans Raab entwickelte Betäubungsmethode ist im Übrigen nach wie vor nicht rechtmässig. Hans Raab kann zwar einen Antrag stellen, die Methode zu bewilligen, was Sache des Bundes wäre. Ein solcher Antrag liegt aber nicht vor.

Nach heutigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise, dass der Bund diese Methode je bewilligen wird. Die gegenüber der Öffentlichkeit gemachte Aussage, dass die umstrittene Betäubungsmethode überprüft werde, trifft deshalb nicht zu.

Hans Raab ist vorzuhalten, dass er vor Wiederaufnahme des Zuchtbetriebs zuerst hätte klären sollen, wie er seine Fische legal töten kann. Der Veterinärdienst wird – sollte dies erforderlich sein – die erforderlichen Massnahmen anordnen.

 

St.GallenSt.Gallen / 10.09.2010 - 13:48:10