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Fortschrittlichem Energiegesetz zugestimmt

St. Gallen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat sich mit dem dritten Nachtrag zum Energiegesetz befasst. Eine grosse Mehrheit beantragt, der Vorlage unter der Berücksichtigung einiger Änderungen zuzustimmen.

Die Stossrichtung der Vorlage hinsichtlich vermehrter Produktion erneuerbarer Energie und der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich fand in der Kommission breite Zustimmung. Die wirtschaftliche Bedeutung einer interkantonalen Harmonisierung wird dem Grundsatz nach ebenfalls anerkannt.

Kommission verlangt Zusatzmodul «Ferienhäuser»
Die Kommission begrüsst die von der Regierung vorgeschlagene Aufnahme von drei Zusatzmodulen der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) in die Energiegesetzgebung. Zusätzlich will die Kommission ein viertes Zusatzmodul der MuKEn ins Gesetz aufnehmen, das Modul «Ferienhäuser».

Bei solchen besteht ein grosses Energiesparpotenzial, wenn die übliche Wohntemperatur erst am Vorabend der Ankunft aus der Ferne (mittels Telefon, SMS, Internet) ausgelöst wird. Die dafür notwendigen Geräte sind in neu erstellten Einfamilienhäusern oder Wohnungen zu installieren, die nur zeitweise belegt sind.

Die gleiche Regelung gilt bei der Sanierung des Heizsystems in Mehrfamilienhäuser beziehungsweise beim Austausch des Wärmeerzeugers in Einfamilienhäusern. Der Aufwand für die Ausrüstung einer Wohneinheit beläuft sich auf etwa 1000 Franken. Der verhältnismässig bescheidene Betrag lässt sich aufgrund der eingesparten Heizkosten rasch amortisieren. Die Kommission hält die zusätzlichen Investitionskosten daher für vertretbar.

Entwurf der Regierung wird in wesentlichen Belangen abgeändert
Die vorberatende Kommission hat gegenüber der Vorlage der Regierung und teilweise in Abweichung von den MuKEn weitere wesentliche Änderungen beschlossen.

Die politischen Gemeinden sollen in Überbauungs- und Gestaltungsplänen die energetischen Anforderungen an Neubauten gegenüber dem kantonalen Recht verschärfen können.

Die technischen Einrichtungen für die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude sollen wie bis anhin erst ab sieben statt ab fünf Nutzeinheiten erstellt werden müssen. In bestehenden Gebäuden soll die Frist für die Nachrüstung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Bei Gebäuden im Stockwerkeigentum soll auf die Abrechnung verzichtet werden können, wenn alle Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümerinnen zustimmen.
Das grundsätzliche Verbot elektrischer Widerstandsheizungen soll auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als fünf kW beschränkt werden.

Die Gemeinden haben gesammelte Grünabfälle nur dann einer energetischen Verwertung zuzuführen, wenn sie nicht kompostiert werden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Qualitätskompost hergestellt werden kann.

Forderungen der Volksinitiative erfüllt

Mit der Anpassung des Energiegesetzes schafft der Kanton St.Gallen in Teilbereichen die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des «Energiekonzepts Kanton St.Gallen», das auch die Forderungen der Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» enthält. Darin wird unter anderem verlangt, dass im Kanton St.Gallen bis zum Jahr 2020 die Produktion erneuerbarer Energie aus Holz/Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie gegenüber dem Stand des Jahres 2005 verdoppelt wird.

Der Kantonsrat wird in der Aprilsession über die Vorlage und die vorgeschlagenen Änderungen erstmals beraten.

St.GallenSt.Gallen / 13.03.2009 - 09:26:59