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Frau und Mann sollen Namen behalten

AI. Frauen und Männer sollen ihren Geburtsnamen ein Leben lang behalten können. Dies hat die Innerrhoder Regierung bekannt gegeben.

Frauen und Männer sollen ihren Geburtsnamen ein Leben lang behalten können. Dieses Ziel unterstützt die Innerrhoder Regierung in ihrer Antwort zur Vernehmlassung zu Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB).

Sie sei mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einverstanden, schreibt die Standeskommission (Regierung) am Dienstag in einem Communiqué. Das neue Zivilgesetzbuch beseitige eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Name und Bürgerrecht in der Ehe.

Unter dem neuen Gesetz wird bei der Eheschliessung der Name des Mannes nicht mehr automatisch zum Familiennahmen. Vielmehr behalten beide Ehegatten ihre eigenen Namen. Die Brautleute können jedoch einen gemeinsamen Familiennahmen wählen.

Bei der Geburt des ersten Kindes bestimmen die Eltern den Namen ihrer gemeinsamen Kinder. Können sie sich nicht einigen, trägt das Kind den Ledignamen der Mutter.

Ausserdem behält jeder Ehegatte sein Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Die gemeinsamen Kinder erhalten das Bürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie tragen.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 02.10.2007 - 14:25:00