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Freiheit von kurzer Dauer

St. Gallen. Am Freitag, um die Mittagszeit, wurde im Kantonsschulpark ein ausländischer Mann zur Kontrolle angehalten.

Dieser zeigte ein Schreiben vor, wonach er am gleichen Tag um 10 Uhr aus der Haft entlassen worden war, um anschliessend selbständig aus der Schweiz auszureisen. Abklärungen ergaben, dass er zwischenzeitlich durch eine weitere Amtsstelle wegen Nichtbezahlung einer Busse zur Verhaftung ausgeschrieben war. Der Mann konnte den ausstehenden Betrag nicht begleichen und musste für 33 Tage erneut in Haft.

Auffahrkollision infolge Angetrunkenheit
Am Freitagabend, kurz nach 18 Uhr, verursachte eine Fahrzeuglenkerin auf der stadteinwärts führenden Fahrspur der Zürcher Strasse eine Auffahrkollision zwischen drei Personenwagen. Wegen Rotlicht vor der Baustelle mitten auf der Füstenlandbrücke mussten zwei hintereinanderfahrende Autolenker ihre Wagen anhalten.

Die nachfolgende Personenwagenlenkerin bemerkte das Anhaltemanöver der Vorderwagen zu spät und prallte mit voller Wucht gegen die zwei stehenden Autos. Bei der Befragung derselben musste Alkoholgeruch aus dem Munde festgestellt werden. Der durchgeführte Atemlufttest fiel mit 1.2 Promille belastend aus. Auf Grund dessen wurde im Kantonsspital St. Gallen eine Blutentnahme angeordnet.

Der Führerausweis wurde der fehlbaren Fahrzeuglenkerin auf der Stelle abgenommen. An  zwei Autos entstand massiver Sachschaden. Zwei Personen klagten über Schmerzen im Brustbereich und am Kopf.

St.GallenSt.Gallen / 12.07.2009 - 15:08:49