Führerausweisentzug nach Geschwindigkeitsmessung
Am Sonntag, (19.09.2010) ist auf der Wilerstrasse im Ausserortsbereich eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt worden.
Um 2.27 Uhr passierte ein Junglenker die Messstelle mit rechtlich relevanten 122 km/h. Erlaubt sind dort 80 km/h. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle eingezogen. Der fehlbare Lenker wird an das zuständige Untersuchungsamt verzeigt.