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«Gründe gegen Gesundheitsgesetz»

Leserbrief. Ein Leser nennt fünf Gründe, die seiner Meinung nach gegen das Gesundheitsgesetz sprechen.

«Am 25. November stimmen wir über das neue Gesundheitsgesetz ab, das bereits im Kantonsrat stark umstritten war. Folgende Gründe haben mich dazu bewogen das Gesetz abzulehnen:

1. Das Gesetz enthält ein generelles Rauchverbot in Gastrobetrieben. Ist es richtig, dass der Staat einem freien Gastrounternehmer Vorschriften macht, der zum einen für kleine Betriebe existenzgefährdend sind und andererseits unseren Gastrobetrieben einen Wettbewerbsnachteil einbringt. Der Gastrobesuch ist freiwillig und so soll es auch jedem Gastrobesitzer freigestellt sein, ob er kein Rauchverbot oder ein generelles Rauchverbot oder nur ein Rauchverbot während den Essenszeiten einführt.

2. Das Gesetz enthält ein generelles Werbeverbot für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund und dessen Sichtbereich. Dieses Verbot gefährdet unsere Dorfvereine. Wie können die Sportvereine ohne Sonnenschirme, Getränkebuffet oder Getränkekühlwagen eines Alkohollieferanten mit Werbeaufdruck ein Turnfest oder Dorftunier kostengünstig organisieren. Die regierungsrätliche Verordnung lässt zwar einige Ausnahmen zu, aber wir stimmen nur über das Werbeverbot im Gesetz ab und haben in Zukunft keinen Einfluss mehr auf die Verordnung.

3. Patienten besitzen im neuen Gesetz nur noch Rechte und keine Pflichten mehr. In meinen Wertvorstellungen gehört es ganz klar, das jeder Patient Rechte haben soll, genauso muss er sich aber auch an die Hausordnung oder die Anweisungen der Gesundheitsfachpersonen halten und dies muss im Gesetz verankert sein.

4. Im neuen Gesundheitsgesetz sind Tiere besser gestellt als Menschen. Bei Misshandlungen von Tieren sind die Fachpersonen verpflichtet eine Meldung zu machen. Bei Verdacht auf Verbrechen oder Vergehen an Leib und Leben an Frauen oder Kindern sind die Fachpersonen nur berechtigt und nicht verpflichtet eine Meldung zu machen.

5. Die Patientendossier sind mit der Begründung, dass es technisch nicht mehr oder nur schwer möglich sein soll, inskünftig nur noch zehn Jahre aufzubewahren. Das heisst, dass unter Umständen bei Unfällen oder Erkrankungen von Kindern, noch bevor sie Erwachsen sind, die Krankheitsgeschichte nicht mehr lückenlos vorhanden sein kann.

Aus diesen Gründen werde ich am 25. November zweimal Nein stimmen und damit den Weg für ein besseres, gerechteres und liberaleres Gesundheitsgesetz für Appenzell Ausserrhoden öffnen.»

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.11.2007 - 09:31:00