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Haben Tiere keine Rechte?

AI/AR. Wer mit einem Fahrzeug Tiere anfährt, verletzt oder gar tötet ist vom Gesetz aus verpflichtet dies den zuständigen Stellen zu melden.

Angefahrene Tiere müssen gemeldet werden.Dies gilt nicht nur bei Wild wie Reh, Fuchs, Hase, sondern auch bei Haustieren wie Hunden oder Katzen. Die Geschwindigkeit ist bei der Wahrnehmung von Tieren unbedingt der Situation anzupassen.

Gewissenlos
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen wonach Fahrzeugführer angefahrene Tiere einfach liegen lassen, ohne Meldung zu erstatten. Ein Wildtier welches verletzt wurde, muss der zuständigen Polizei gemeldet werden. Aber wie ist es mit einer Katze oder einem Hund? Es kann doch nicht sein, dass man Haustiere überfährt und nicht den Mut hat anzuhalten um den Vorfall dem Halter des Tieres zu melden. Jüngst wieder geschehen an der Gossauerstrasse, auf dem geraden Strassenstück von der Rietwiese her ins Dorf Herisau hinein. Ursache hier war eindeutig die überhöhte Geschwindigkeit innerhalb des Geschwindigkeits begrenzten Raumes.

Keine Bagatelle
Die Tiere sind laut Gesetz keine Sache mehr und Unfälle mit Tieren können deshalb bei Nichtmeldung als Fahrerflucht taxiert werden und strafrechtliche Verfahren mit sich ziehen. Mit dem Überfahren eines Tieres kann, abgesehen vom Todeskampf des Tieres, auch sehr viel Leid beim betroffenen Halter ausgelöst werden. Vielfach sind dies Lebens – und Spielgefährten von ganzen Familien oder auch betagten Mitbewohnern. Was passiert wenn beim nächsten Mal ein Kind angefahren wird, – einfach auch weiterfahren wie wenn nichts geschehen wäre?

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 05.09.2007 - 14:49:00