• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Hans Raab hat Fischfarm noch nicht geschlossen

Oberriet/SG. Die Melander-Fischfarm des deutschen Unternehmers Hans Raab in Oberriet SG ist weiterhin in Betrieb.

Raab hatte im Sommer angekündigt, mit seiner Fischfarm nach Saarbrücken D umzuziehen. Raabs ursprünglich angewandte Schlachtmethode ist in der Schweiz verboten.
 
Anfang April hatte der deutsche Unternehmer und Multimillionär Hans Raab mitgeteilt, er stelle den Betrieb in seiner 40 Millionen Franken teuren Fischfarm im Rheintal ein und beginne sofort mit der Schlachtung von rund
400’000 Welsen.
 
«Es hat sicherlich noch einige tausend Fische in der Fischfarm», sagte der St. Galler Kantonstierarzt Thomas Giger am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Fische würden aber korrekt getötet.
 
Das war nicht immer so: Raab liess die in 27 Grad warmen Wasser schwimmenden Melander herunterkühlen, was sie nach seinen Angaben zu 80 Prozent betäubt. Danach wurden die Fische in einer sich langsam drehenden, mit Eisscherben gefüllten Trommel entschleimt. Schliesslich wurden die Fische maschinell
getötet.

Illegale Tötungsmethode
Diese Methode ist in der Schweiz illegal, da die Tiere gemäss Tierschutzverordnung vor dem eigentlichen Tötungsakt bewusstlos sein müssen. Raab war vom St. Galler Kantonstierarzt eine Frist bis Mitte Mai eingeräumt
worden. Solange durfte er die Fische auf seine Art und Weise in Oberriet schlachten.
 
Einmal im Monat kontrollieren Giger und seine Leute die Melander-Fischfarm. Es gebe derzeit nichts mehr zu beanstanden, sagt Giger. Wie lange das noch so weitergehe, weiss Giger nicht.
 
So schnell wird sich Hans Raab nicht aus der Schweiz verabschieden können. Gegen die HaRa International AG läuft in St. Gallen ein Konkursverfahren. Ausserdem fordern zwei ehemalige Fischzucht-Mitarbeiter vor Gericht von Raab knapp 60’000 Franken für Lohn und Überstunden.

St.GallenSt.Gallen / 28.10.2009 - 16:51:15