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Impfkampagne im Kanton St.Gallen beginnt

St.Gallen. Im Kanton St.Gallen können diese Woche die Risikopersonen gegen die pandemische Grippe (H1N1) erstmals geimpft werden.

Als erste können im Ostschweizer Kinderspital Kinder mit erhöhtem Komplikationsrisiko mit der Impfung geschützt werden. Weitere Impfstellen in Spitälern und Arztpraxen werden im Lauf dieser Woche die Impfung anbieten.

Der Impfstoff Focetria, mit welchem primär Risikokinder und Schwangere geschützt werden sollen, ist im Kanton eingetroffen. Damit ist das Ostschweizer Kinderspital ab Dienstag 10. November 2009 in der Lage, mit der Pandemie-Impfung zu beginnen. Das Gesundheitsdepartement wird alles daran setzen, dass der Impfstoff für Kinder im Laufe der Woche auch in den Arztpraxen erhältlich sein wird. Die erste Lieferung des Impfstoffs Pandemrix für Erwachsene ab 18 Jahren trifft anfangs Woche im Kanton ein. Das Gesundheitsdepartement wird auch diesen Impfstoff so rasch wie möglich über die öffentlichen Spitäler und Arztpraxen der Bevölkerung zugänglich machen. Das Kantonsspital St.Gallen wird ab Mitte Woche seine Impfstelle öffnen.

Vorerst geht es darum, Kinder und Erwachsene, die aus medizinischen Gründen bei einer Ansteckung mit dem Pandemie-Virus ein erhöhtes Komplikationsrisiko haben, prioritär zu impfen. Ebenfalls vordringlich ist die Impfung von Angehörigen des Gesundheitspersonals, damit sie die Risikopersonen nicht anstecken können. Eltern von Risikokindern wenden sich ab Dienstag an das Ostschweizer Kinderspital und ab Mitte Woche an ihren Kinder- oder Hausarzt um Impftermine zu vereinbaren.

Das Gesundheitsdepartement informiert detailliert und aktuell auf seiner Homepage über die Öffnungszeiten der Impfstellen und an welchen Spitälern und in welchen Arztpraxen die Pandemie-Impfung erhältlich ist. Alle öffentlichen Spitäler werden so rasch wie möglich eine Impfstelle betreiben. Ob jemand zu den für die Impfung priorisierten Risikogruppen gehört, kann mit dem Grippe-Impfcheck auf der Internetseite www.pandemia.ch einfach überprüft werden. Kinder und Erwachsene, die wegen chronischen Krankheiten in ärztlicher Betreuung sind, wenden sich in dieser Frage an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

St.GallenSt.Gallen / 08.11.2009 - 15:36:50