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Ja zu Gegenvorschlag – Ja zur Integration

Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen gegen Ausschaffungsinitiative und für Gegenvorschlag.

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen empfiehlt den Stimmbürgerinnen und -bürgern am 28. November ein Nein und ein Ja in die Urnen zu legen: Nein zur Ausschaffungsinitiative, Ja zum Gegenvorschlag. Den Gegenvorschlag befürwortet der Kirchenrat, weil dadurch wichtige Anliegen der Integration Eingang in die Verfassung finden.

< Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche befürwortet den Gegenvorschlag, den das Parlament der Ausschaffungsinitiative zur Seite gestellt hat. Bei einer Annahme des Gegenvorschlags würde das wichtige Anliegen der Integration auf Verfassungsstufe gehoben. Ziel des neuen Integrationsartikels (neu Art. 121a der Bundesverfassung) ist es, den „Zusammenhalt der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung“ zu fördern. Dabei liegen dem Kirchenrat die Verpflichtung zur Integration und die Sicherstellung von Chancengleichheit – wie sie in Absatz 3 des Artikels geregelt ist – am Herzen.

Der Kirchenrat spricht sich klar gegen die Ausschaffungsinitiative aus. Nach seiner Ansicht ist der in der Initiative aufgeführte Katalog von Straftaten, der zu einer Ausweisung führt, willkürlich. Während eine Person, die missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, ausgewiesen würde, könnte jemand, der ein schweres Wirtschaftsdelikt begangen hat, in der Schweiz verbleiben. Zudem widerspricht der automatische Entzug der Aufenthaltsbewilligung sowohl der Bundesverfassung als auch dem Völkerrecht.

Wie andere kirchliche Kreise setzt auch der Kirchenrat beim Gegenvorschlag gewisse Fragezeichen. Er ist überzeugt, dass mit dem neuen Ausländergesetz die nötige Handhabe bereits vorhanden ist, straffällige Ausländer auszuweisen. Weil der Gegenvorschlag aber das Völkerrecht respektiert und Rechtsgleichheit sowie die Prüfung der Verhältnismässigkeit garantiert, kann er ihm dennoch zustimmen. Der Kirchenrat weist die Abstimmenden zudem darauf hin, dass die Stichfrage nur wirksam wird, wenn sowohl Initiative wie Gegenvorschlag je mindestens fünfzig Prozent der Stimmen erhalten. Mit dieser Empfehlung schliesst sich der St. Galler Kirchenrat dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) an. Auch der SEK sagt Nein zur Ausschaffungsinitiative und empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme.

 

St.GallenSt.Gallen / 02.11.2010 - 09:00:29