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Kantonale Deponieplanung: Nachführung 2010

In verschiedenen Regionen des Kantons St.Gallen stehen für die Entsorgung von unverschmutztem Aushubmaterial zu wenig Abbaustellen oder Deponien zur Verfügung. Mit der Schaffung von neuen Deponien für ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial soll die Situation verbessert werden.

Unter Federführung des Baudepartementes will der Kanton St.Gallen Deponien für ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial bereits ab einer Grösse von 50’000 Kubikmeter bewilligen. Zudem sollen in zehn Regionen des Kantons je drei Ablagerungsstellen vorhanden sein.

Die neue Regelung erhöht die Handlungsfreiheit und ermöglicht flexible Lösungen um das Deponieangebot zu erweitern. Der Entwurf des Berichts Kantonale Deponieplanung Nachführung 2010 wurde weiten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Von 29 angehörten Stellen sind Stellungnahmen eingegangen. Die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen wurden als notwendig erachtet und begrüsst.

Kein Rückgang von unverschmutztem Aushub zu erwarten
Die Menge an unverschmutztem Aushub betrug im Jahr 2008 über 1,2 Millionen Kubikmeter. Verursacht wurde diese grosse Menge durch die intensive Bautätigkeit der letzten Jahre. Ein Rückgang des unverschmutzten Aushubes ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. In einzelnen Regionen besteht ein Notstand für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub. Damit dafür in Zukunft genügend Deponieraum verfügbar ist, enthält die aktualisierte kantonale Deponieplanung mehrere Massnahmen.

Neuer Deponietyp dank Verordnungsänderung
Unverschmutztes Aushubmaterial, das nicht wiederverwertet werden kann, beispielsweise in Kiesgruben oder für Dammbauten, musste bisher in Inertstoffdeponien entsorgt werden. Diese dürfen auch andere Abfälle enthalten, wie Bauabfälle oder Geschiebe aus Gewässern. Inertstoffdeponien müssen ein nutzbares Volumen von mindestens 100’000 Kubikmeter aufweisen und zahlreiche Standort-, Errichtungs- und Überwachungsvorschriften einhalten.

Nach der Teilrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) des Bundes besteht neu die Möglichkeit, Inertstoffdeponien für ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial zu realisieren. Da es sich hier um die Deponierung von harmlosen Abfällen handelt, sind die Standortanforderungen – im Vergleich zu herkömmlichen Inertstoffdeponien – erleichtert worden.

 

St.GallenSt.Gallen / 30.09.2010 - 07:46:38