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Kantonsrat berät Proporzinitiative

AR. Proporz zum Sechsten: Am nächsten Montag berät der Kantonsrat die Initiative «Faires Wahlverfahren Proporz für den Kantonsrat».

Es ist der sechste Versuch, in Ausserrhoden das Verhältniswahlrecht einzuführen.

Die neue Proporz-Initiative verlangt kurz und knapp bis 2011 die Einführung des Verhältniswahlrechts für den 65-köpfigen Kantonsrat. Details, wie Wahlkreise, soll das Gesetz regeln.

Mehr Fairness
Begründet wird das Begehren unter anderem mit einer gerechteren Sitzverteilung im Parlament, die den Mehrheitsverhältissen besser entspricht und kleine Parteien weniger benachteiligt.

Dem Initiativkomitee gehören Vertreter von SVP, CVP, EVP, SP und Gewerkschaftsbund, JSVP, GRAL (Grünes Appenzellerland) und sogar der Mehrheitspartei FDP sowie Parteiunabhängige an. Diese sind mit rund einem Drittel der Mandate die zweitstärkste Gruppe im Kantonsrat.

Keine Empfehlung
Die Regierung gibt diesmal keine Empfehlung ab, das soll das Parlament tun. Sie will auch keinen Gegenvorschlag. Ihre Bedenken gegen die neue Initiative richten sich diesmal unter anderem auf den Umstand, dass wichtige Details, wie Wahlkreise und deren Grösse, in einem Gesetz geregelt würden und nicht in der Verfassung.

Die vorberatende Kommission sprach sich mit drei zu zwei Stimmen für eine Empfehlung an die Stimmberechtigten auf Annahme der Initiative. Auf einen Gegenvorschlag will auch sie verzichten.

Mischsystem
In Ausserrhoden sind die Gemeinden Wahlkreise. Sie können selber entscheiden, welches System sie anwenden wollen. Einzig Herisau führte den Proporz ein. In Teufen und Speicher wurde die Einführung des Proporzes vom Volk verworfen.

Das heutige Mischsystem werde vom Bundesgericht toleriert, weil die Kantonsverfassung von 1995 von der Bundesversammlung gewährleistet worden sei. Sollte ein neues Wahlsystem eingeführt werden, bereitete vor allem die Wahlkreiseinteilung Schwierigkeiten, fürchtet die Regierung. Wahlkreise dürfen nicht zu klein sein. Laut Bundesgericht sollten es mindestens neun Sitze pro Wahlkreis sein.

Sitzgarantie
Heute haben alle Gemeinden mindestens einen garantierten Sitz. Dies wäre beim Proporzsystem eventuell nicht mehr möglich, argumentiert die Regierung. Kleine Wahlkreise wären aber in Wahlkreisverbänden tolerierbar.

Denkbar wäre auch eine zentrale Verteilung der Mandate nach dem «doppelten Pukelsheim». Die Regierung tönt in ihrer Vorlage indes an, diese Methoden seien «kompliziert».

Bisher werden nur die 14 Herisauer Kantonsräte im Proporz-Verfahren gewählt. In den übrigen 19 Gemeinden gilt das Mehrheitswahlrecht, der Majorz. Der Kantonsrat setzt sich gegenwärtig aus 26 FDP, 22 Parteiunabhängigen, 8 SVP, 4 SP, 3 CVP und 2 EVP zusammen.

Wechselnde Haltung der Regierung
Das Proporzverfahren wurde in der Schweiz 1919 für die Wahl des Nationalrats eingeführt. Proporz-Initiativen wurden in Ausserrhoden 1921, 1978 und 1994 von der Landsgemeinde verworfen. 2002 und 2003 wurden Initiativen lanciert, später aber zu Gunsten des jetzt zur Diskussion stehenden Begehrens zurückgezogen.

Die Regierung hatte sich 2003 gegen die Proporz-Initiative der SVP ausgesprochen. 2004 präsentierte sie einen Gegenvorschlag mit Proporz in neun Wahlkreisen. 2005 unterstützte sie eine Proporz- Variante mit fünf Wahlkreisen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 22.10.2007 - 13:11:00