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Kinder sollen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden

St. Gallen. Die Regierung begrüsst die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch den Bundesrat.

Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Ziel des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist ein europaweiter, möglichst umfassender, auch präventiver Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Neben Straftatbeständen enthält das Übereinkommen Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Strafverfahren sowie Regeln zur internationalen Zusammenarbeit.

Die Regierung begrüsst die Unterzeichnung des Übereinkommens durch den Bundesrat. Ebenso befürwortet sie die erforderlichen Anpassungen im schweizerischen Strafrecht. Was die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallenden Verpflichtungen betrifft, ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Organisationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Kanton St.Gallen bereits verwirklicht.

Zu denken ist etwa an das Kinderschutzzentrum beim Ostschweizer Kinderspital, die Kinderschutzgruppen in den Regionen oder die Plattform «sicher!gsund!». Diese institutionalisiert die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Departementen und Stellen in Bezug auf präventive Erziehungsmassnahmen in den Schulen, der Gesundheitsvorsorge, der Jugendkoordination und der Strafverfolgung. Der Kanton St.Gallen verfügt damit über ein breites Instrumentarium an präventiven Massnahmen.

St.GallenSt.Gallen / 24.06.2009 - 09:13:29