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Kollision durch unvorsichtiges rückwärts fahren

St.Gallen. Am Freitag, den 12.03.10, kurz vor 1200 Uhr, ereignete sich auf der Stationstrasse, Höhe Liegenschaft Nr. 49, ein Verkehrsunfall zwischen einem Lastwagen und einem Personenwagen.

Ein Orts unkundiger Lastwagenführer lenkte sein Gefährt auf der Stationsstrasse rückwärts. Dabei übersah er einen dahinter stehenden Personenwagen. In der Folge kam es zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Verletzt wurde niemand und an den Fahrzeugen entstand mittlerer Sachschaden.

Alkohol am Steuer
Donnerstag, den 11.03.10, um 2150 Uhr, wurde aufgrund der unsicheren Fahrweise ein Fahrzeuglenker auf der Tambourenstrasse einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellten wir beim Lenker Mundalkoholgeruch fest. Die vor Ort durchgeführten Alko-Tests ergaben 0.85 Promille. Dem Lenker wurde nach der Blutentnahme und den polizeilichen Amtshandlungen der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Kurz nach Mitternacht, beobachtete eine zivile Polizeipatrouille wie ein Automobilist beim Unterer Graben die Sicherheitslinie überquerte. Anschliessend führte der Lenker sein Gefährt in unsicherer Fahrweise Richtung Langgasse. Auf der Langgasse konnte er zwecks einer Kontrolle angehalten werden. Beim Fahrzeuglenker stellten wir starken Mundalkoholgeruch fest. Der durchgeführte Alco-Test ergab einen Wert von 1.29 Promille. Es wurde eine Blutprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde auf der Stelle abgenommen.

Verkehrsunfall
Am Donnerstag, den 11.03.2010, kurz nach 1930 Uhr, meldete sich eine Person bei der Einsatzzentrale der Stadtpolizei St.Gallen. Sie erklärte, dass soeben ihr Fahrzeug von einem Personenwagen angefahren und beschädigt wurde. Ohne sich um den Schaden zu kümmern lenkte die Fahrzeugführerin ihr Gefährt weiter. Wenig später konnte die fehlbare Lenkerin in Teufen zur Kontrolle angehalten werden. Ein Atemlufttest fiel mit 2.21 Promille belastend aus. Zudem ergaben Abklärungen der Polizei, dass die Lenkerin nicht im Besitze eines Führerausweises war. Es wurde eine Blutprobe angeordnet. Die Unfallverursacherin wird bei der Zuständigen Amtsstelle zur Anzeige gebracht.

Häusliche Gewalt mit Massnahmen
Am selben Abend, um 2030 Uhr, wurde eine junge Frau mit Jahrgang 1987 und Herkunft Rumänien mit einer Kopfverletzung ins Spital eingewiesen. Polizeiliche Abklärungen ergaben, dass sie vorausgehend von ihrem Lebenspartner tätlich angegangen worden war. Im Verlaufe einer Auseinandersetzung schlug der aus Deutschland stammende junge Mann mit gleichem Jahrgang der Frau eine Tischlampe auf den Kopf und verletzte sie. Mit einer Rissquetschwunde musste sich die Verletzte in ärztliche Behandlung begeben. Anschliessend wurden beide Parteien zur Sache polizeilich befragt. Gegen den gewaltausübenden Mann musste ein 10-tägiges Wegweisungs- und Rückkehrverbot ausgesprochen werden.

St.GallenSt.Gallen / 13.03.2010 - 09:14:21