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Kräutern gehts an den Kragen

AR. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden rückt dem Japanischen Staudenknöterich und dem drüsigen Springkraut zu Leibe

Vor allem an Waldrändern und Ufern von Fliessgewässern breiten sich in den letzten Jahren immer häufiger Pflanzen so stark aus, dass angestammte Bäume, Sträucher und Grünflächen stellenweise vollständig verdrängt werden. Diese Pflanzen sind bei uns nicht heimisch und verfügen über ein enormes Vermehrungspotenzial, sie werden deshalb invasive Neophyten genannt. Diese Pflanzen wurden ursprünglich als Zier- und Futterpflanzen aus Asien nach Mitteleuropa importiert. Das drüsige Springkraut kann im Kanton Appenzell Ausserrhoden verbreitet gefunden werden und auch vom Japanknöterich sind bereits zahlreiche Standorte bekannt. Mit einer frühzeitigen Bekämpfung der Bestände können Aufwand und damit verbundene Kosten relativ tief gehalten werden.

Gartenabraum wild deponieren verboten
Beim Untersuchen der betroffenen Standorte kann in vielen Fällen das Deponieren von Gartenabraum als Quelle der Neophytenausbreitung festgestellt werden. Diese Art der Entsorgung von Pflanzenmaterial an Wald- oder Bachrändern ist verboten und kann in Zukunft unangenehme, teure Folgen haben. Nach dem Inkrafttreten der revidierten Freisetzungsverordnung werden Grundstückeigentümer verpflichtet sein, die Ausbreitung solcher Pflanzen auf Nachbarparzellen zu verhindern. Auch Garten- und Bauunternehmer müssen sich der Verantwortung bewusst sein, denn die Verschleppung mit Bau- oder Forstmaschinen und bei Erdbewegungen ist nicht zu unterschätzen und können kostspielige Sanierungen zur Folge haben.

Bekämpfung sachgerecht durchführen
Die Bekämpfung des Japanknöterich ist schwierig. Falls solche Pflanzen festgestellt werden sollte für eine Fachberatung mit der Zentralstelle für Pflanzenschutz Kontakt aufgenommen werden.

Das drüsige Springkraut kann gut selbst bekämpft werden. Am wichtigsten ist die vollständige Entfernung der Pflanzen vor der Samenreife, also bis etwa im Juli. Am besten werden die Springkräuter mit den Wurzeln ausgerissen. Kleinere Mengen werden mit der Kehrrichtabfuhr mitgegeben so ist die Entsorgung am sichersten. Grössere Mengen können an Ort deponiert werden. Am besten werden dazu Haufen aufgeschichtet und kräftig zusammengestampft. So wird ein Wiederaustrieb der Springkräuter am ehesten unterbunden. Grosse Bestände von Springkraut sollten gemeldet werden damit eine Beratung und gegebenenfalls eine Unterstützung zur sachgerechten Bekämpfung erfolgen kann.

Bekämpfungsequipe im Auftrag des Kantons
Das Kantonale Landwirtschaftsamt hat eine Gruppe interessierter Personen ausgebildet, welche zur Bekämpfung eingesetzt werden. Die Massnahmen werden in den folgenden Jahren wiederholt werden müssen, um eine nachhaltige Sanierung der betroffenen Standorte zu erreichen. Viele betroffene Grundeigentümer sind sehr froh um die Unterstützung, denn sie versuchen oft seit Jahren, diese Pflanzen loszuwerden.

Meldestelle für Standorte mit Japanknöterich und drüsigem Springkraut: Amt für Umwelt, AFU@ar.ch, 071 /353 65 68.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.07.2007 - 13:23:00