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Kroate bestreitet weiter Raubüberfälle auf Poststellen

SG. Wegen zwei bewaffneten Raubüberfällen auf Poststellen stand ein 29-jähriger Kroate vor dem Kantonsgericht.

Der Angeklagte verlangt einen Freispruch. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch veröffentlicht.
Wegen mehrfachen Raubs, mehrfacher Freiheitsberaubung und mehrfachen Hausfriedensbruchs hat das Bezirksgericht Gaster-See den heute 29-Jährigen im Juni 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte bestreitet, etwas mit den Überfällen zu tun zu haben.

Laut dem erstinstanzlichen urteil hat der Kroate zusammen mit einem Unbekannten im Juni 2004 die Post in Kempraten SG überfallen. Die Posträuber warteten frühmorgens auf eine Angestellte, bedrohten sie mit einer Pistole und zwangen die Frau, ihnen 11’000 Franken aus der Kasse zu geben.

Auch einen Überfall auf die Post in Kappel am Albis ZH am Nachmittag des 12. Septembers 2006 lastet das Kreisgericht dem Angeklagten an. Dort soll er mit einem Komplizen die Post gestürmt, Angestellte und Kunden bedroht und Geld verlangt haben. Mit einer Beute von gut 2000 Franken flüchteten die Täter.

Kleider mit DNA-Spuren
Nach beiden Überfällen fand die Polizei in der Nähe der abgestellten Fluchtautos Säcke mit Kleidern. Diese tragen DNA-Spuren des Angeklagten. «Die Kleider gehören mir. Sie sind aber von andern Personen getragen worden, welche die Überfälle machten», sagte der Angeklagte am Dienstag vor dem Kantonsgericht.

An die Kleider seien die Täter wahrscheinlich gekommen, indem sie seine Wohnung benutzt hätten. Der Angeklagte habe schwarz in der Schweiz gearbeitet und meist bei seinem Onkel gewohnt, sagte der Verteidiger. Die Wohnung in Uznach habe der Angeklagte nur benutzt, als seine Frau und seine Tochter ihn besuchten.

Kriminaltouristen
Später habe er die Wohnung einem gewissen «Goran» überlassen, den er in einer Bar kennengelernt hatte. «Die Wohnung war ein wie ein Taubenschlag. Wahrscheinlich haben ‚Goran’ oder andere Kriminaltouristen die Kleider des Angeklagten benutzt und damit die Überfälle begangen», sagte der Verteidiger.

Auch die weiteren Gegenstände, welche DNA Spuren des Angeklagten tragen, stammten aus dessen Wohnung. So zum Beispiel ein Klebeband, mit welchem die Posträuber ihre Opfer fesselten.
Die DNA-Spuren, welche die Polizei in einem Fluchtauto fand, seien dorthin gekommen, weil der Angeklagte vorher mit diesem Wagen Kollegen in den Ausgang chauffierte.

Keine Beweise
Die DNA-Spuren reichten nicht aus für eine Verurteilung, argumentierte der Verteidiger. Es gebe keine Zeugen, die belegen, dass der Kroate die Postüberfälle begangen habe. Deshalb sei der Angeklagte von den Hauptanklagepunkten freizusprechen.

Falls das Gericht den Angeklagten nur teilweise freispreche, sei eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens 15 Monaten genug. Der Angeklagte müsse weder Genugtuung noch Schadenersatz an die Opfer bezahlen. Die Gerichtskosten der Vorinstanz von rund 35’000 Franken müsse der Staat tragen.

DNA auf Fesselungswerkzeug
Die Untersuchungsrichterin hält am Strafantrag fest. Die DNA-Spuren seien ausreichend. Es gebe viele verschiedene Spuren. Insbesondere die DNA-Spur auf dem Klebeband, mit dem eine Postangestellte gefesselt worden war, belaste den Angeklagten. Die Erklärungen des Angeklagten seien lediglich Schutzbehauptungen.

Ausserdem sei inzwischen der Komplize des Überfalls von Kappel a. Albis überführt worden. Dieser wolle den Angeklagten nur deshalb nicht belasten, weil er Angst vor dessen Rache habe, sagte die Untersuchungsrichterin.

St.GallenSt.Gallen / 16.06.2009 - 11:26:10