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Längere Ladenöffnungszeiten: Regierung empfiehlt Zustimmung

Am 26. September 2010 stimmen die St.Galler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten um eine Stunde von Montag bis Freitag ab.

Die umliegenden Kantone und das benachbarte Ausland regeln die Ladenöffnungszeit entweder gar nicht oder dann grosszügiger als der Kanton St.Gallen. Entsprechend erweitert der Kantonsrat die Ladenöffnung von Montag bis Freitag um eine zusätzliche Stunde, so dass an diesen Tagen alle Läden bis 20 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Kantonsrat und Regierung empfehlen der Vorlage zuzustimmen.

Das geltende Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung vom 29. Juni 2004 bestimmt, dass die Läden im Kanton St.Gallen von Montag bis Freitag bis 19 Uhr und am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bis 17 Uhr geöffnet sein dürfen. Zudem kann die politische Gemeinde einen Abendverkauf je Woche bis 21 Uhr zulassen. Am öffentlichen Ruhetag bleiben die Läden geschlossen. Für spezielle Läden wie etwa Tankstellenshops gelten erweiterte Ladenöffnungszeiten.

Die umliegenden Kantone und das benachbarte Ausland regeln die Ladenöffnungszeiten entweder gar nicht oder dann grosszügiger als der Kanton St.Gallen. Die Läden im Kanton St.Gallen geraten wegen dieser ungünstigen Wettbewerbssituation immer mehr ins Abseits. Insbesondere in den Grenzregionen wandert die Kaufkraft in die umliegenden Kantone und ins benachbarte Ausland ab.

Darüber hinaus haben sich die Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung geändert. Es wird abends länger eingekauft, was durch den Erfolg der Tankstellenshops, die von Montag bis Freitag bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen, eindrücklich belegt wird. 

Es gibt keine nachteile
Aufgrund dieser Entwicklungen erweitert der Kantonsrat die allgemeine Ladenöffnung von Montag bis Freitag um eine zusätzliche Stunde, so dass an diesen Tagen alle Läden bis 20 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Damit wird der Unterschied zu den umliegenden Kantonen und zum benachbarten Ausland etwas verringert. Zudem wird die unternehmerische Freiheit weniger eingeschränkt, da die Läden ihre Öffnungszeiten flexibler den Bedürfnissen der Kundschaft anpassen können.

Die Ladenöffnung am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bleibt hingegen unverändert. Ebenfalls unverändert bleibt, dass die politische Gemeinde einen wöchentlichen Abendverkauf bis 21 Uhr zulassen darf und dass die Läden am öffentlichen Ruhetag geschlossen sein müssen.

Der Kantonsrat stimmte der Vorlage mit 65:44 Stimmen bei zwei Enthaltungen und neun Abwesenheiten zu. Dagegen wurde das Ratsreferendum erhoben, weshalb eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Kantonsrat und Regierung empfehlen Zustimmung zur Vorlage.

 

St.GallenSt.Gallen / 09.09.2010 - 10:26:33