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Lautlose nächtliche Einbrecher

Brittnau/AG. Ohne dass es die schlafenden Hausbewohner bemerkten, stiegen Einbrecher auf heute, 15. August 2013 in drei Wohnhäuser ein. Die Täterschaft erbeutete Bargeld und Uhren.

<b>Hausbewohner bemerkten nichts</b>
Betroffen war einerseits ein Zweifamilienhaus an der Dorfstrasse. Hier stellte die Täterschaft die Geranienkisten beiseite und stieg in das Schlafzimmer im Erdgeschoss ein. Ohne dass es die darin schlafende Bewohnerin bemerkte, wurde die ganze Parterre-Wohnung durchsucht. Die Täterschaft verschwand in der Folge ohne Beute. Leichtes Spiel hatte die Täterschaft bei einem Einfamilienhaus an der Vorderen Breite, wo die unverschlossene Küchentüre das lautlose Eindringen ermöglichte. Auch hier durchwühlte die Täterschaft Schränke und Schubladen. Dabei stiess sie auf einen Rucksack, worin sich mehrere hundert Franken befanden. Die schlafende Hausbewohnerin bemerkte von diesem Treiben nichts. Mit einer vorgefundenen Leiter stieg die Täterschaft schliesslich zum Schlafzimmerfenster eines Einfamilienhauses an der Grabenstrasse hoch. Obwohl die Bewohner am Schlafen waren drang die Täterschaft ins Haus ein und durchsuchte mehrere Zimmer. Dabei stahl sie mehrere hundert Franken Bargeld und drei Uhren. Sämtliche Betroffenen stellten die Tat erst am Donnerstagmorgen, 15. August 2013, nach dem Aufstehen fest. Ob es sich bei der dreisten Täterschaft um eine oder mehrere Personen handelt, ist unklar.

<b>Fenster und Türen schliessen</b>
Obwohl zum Glück eher selten verzeichnet die Kantonspolizei Aargau doch immer wieder solche nächtlichen Einschleichediebstähle, bei denen sich die dreisten Täter nicht von der Anwesenheit der Hausbewohner abschrecken lassen. Diese jüngsten Beispiele zeigen, dass solche Diebe «Einladungen» in Form von offenen Fenstern, unverschlossenen Türen oder Leitern annehmen. Um solche nächtlichen Eindringlinge fernzuhalten, rät die Kantonspolizei, Türen und Fenster in der Nacht konsequent zu verschliessen. Soll das Schlafzimmerfenster in der Nacht offen stehen, sollten die Storen oder Läden geschlossen sein. Leitern sollten in der Nacht nicht frei zugänglich zurückgelassen werden.

AargauAargau / 15.08.2013 - 15:55:07