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Lenker kollidiert mit Fussgänger und Autos

Wettingen/AG. Samstag, 21. Mai 2016. Nach einer Auffahrkollision fuhr am Freitag, 20. Mai 2016, ein betagter Automobilist auf das Trottoir und kollidierte in der Folge mit einem Fussgänger. Seine Fahrt führte er noch zirka 200 Meter weiter. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem weiteren Auto. Der 15-jährige Fussgänger wurde schwer verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung.

Am Freitag, um 13.25 Uhr, gingen bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Meldungen über einen Verkehrsunfall in Wettingen, Kreisverkehr Alberich Zwyssigstrasse / Landstrasse ein. Ein Automobilist habe einen Fussgänger angefahren und sei auf der Landstrasse weitergefahren.

Rasch rückten Ambulanzbesatzung, Kantonspolizei und Regionalpolizei aus. Der angefahrene Jugendliche wurde durch Passanten betreut.

Der beteiligte Unfallfahrer, ein 85-jähriger Schweizer, der mit seinem Suzuki zirka 200 Meter weiter fuhr und dabei ein Kandelaber anfuhr sowie mit einem entgegenkommenden Auto seitlich kollidierte, hielt bei der Abzweigung Kirchstrasse an. Im Auto des 85-jährigen Seniors befand sich noch eine Beifahrerin, beide blieben unverletzt.

Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Baden hat eine Untersuchung eröffnet.

Gemäss ersten Ermittlungen fuhr der Suzuki-Fahrer auf der Alberich Zwyssigstrasse einem vor ihm befindlichen Auto auf. Daraufhin setzte er zurück, fuhr nach rechts auf das Trottoir und weiter Richtung Landstrasse. Dabei erfasste er vor einem Take-away-Restaurant einen 15-jährigen Schweizer.

Der Suzuki-Fahrer fuhr nun auf die Landstrasse, kollidierte mit einem Kandelaber und einem entgegenkommenden Seat. Zirka 200 Meter später hielt er an.

Der angefahrene Fussgänger musste mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden. Sein Zustand wird als stabil bezeichnet.

Die Kantonspolizei nahm dem Suzuki-Fahrer den Führerausweis vorläufig zu Handen der Administrativbehörde ab. Zudem wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Die genaue Unfallursache ist Gegenstand der eingeleiteten Strafuntersuchung.

AargauAargau / 22.05.2016 - 12:20:40