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Leserbrief: «Regeln einhalten»

Leserbrief. Ein appenzell24.ch-Leser äussert sich in einem Leserbrief zum Kommentar von Stefan Millius zum Gesundheitsgesetz.

Niemand muss in eine Verwaltung gehen, in ein Rathaus gehen. Niemand muss in ein Lokal gehen. Ausser eben den Angestellten. Sie können nicht ausweichen. Alleine schon deswegen ist ein Rauchverbot auch dort erforderlich. Es muss auch niemand auf die Strasse gehen, trotzdem gibt es Gesetze, die beispielsweise Handtaschenräube untersagen, auch wenn man diese «vermeiden» kann in dem man garnicht auf die Strasse geht.

Abgesehen davon sollte es in einer freien Demokratie möglich sein das Raucher und Nichtraucher gemeinsam und friedlich co-existieren – dies ist bereits in Irland oder Italien Gang und Gäbe. Die Frage nach dem «Markt» stellt sich so garnicht, genauso wie sich die Frage des Marktes ja auch nicht beim Alkoholkonsum im Strassenverkehr stellt, oder der Frage ob Gammelfleisch in Lokalen verwendet werden soll. Mit dem Rauchverbot kann jeder tolerante Raucher auch in seine rauchfreie Beiz gehen, Nichtraucher kommen dann hinzu und alle sind glücklich.

Da der Markt darüber hinaus nicht auf die Nachfrage der Nichtraucher reagiert hat, ist es ein Grund mehr rauchfrei zu werden. Ein Rauchverbot sollte also überall dort gelten, wo sich Menschen gezwungermassen aufhalten, im Büro, im Lokal. Klar, ein Wirt, der selber raucht wird niemals den Bedürfnissen seiner nichtrauchenden Gäste entsprechen – selbst wenn diese in der Mehrzahl sind. In vielen Lokalen wird selbst geraucht, obwohl 98 Prozent der Gäste Nichtraucher sind, ist auch nur ein Raucher anwesend, wird das Rauchen erlaubt.

Da es mit dem Rauchverbot keinerlei Rückgänge gibt, ist eine solche Argumentation auch unsinnig. Ein Rauchverbot kostet nichts, stärkt aber die Entscheidungsfreiheit und die Umsätze gehen nicht zurück – es profitieren also alle. Wirte wie Angestellte, Gäste, Raucher wie Nichtraucher. Der Markt beziehungsweise Gastbetriebe müssen grundlegende Regeln einhalten. Hier darf nicht mit Leben und Gesundheit der Menschen gespielt werden. Sonst könnte man es auch dem Markt überlassen, ob ein Wirt ein Lokal in einem einsturzgefährdeten Haus eröffnet. Lokale sind öffentlich, sie haben also grundlegende Regeln einzuhalten.

Auch der Markt kann, soll und darf nicht regeln, ob zum Beispiel in der Redaktion geraucht wird. Lungen sind Eigentum der Gäste und Angestellten, der Wirt hat sich dort herauszuhalten. Sebastian Winkelmann


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Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 21.11.2007 - 13:39:00