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Mehrere Wirte verstossen gegen Alkoholgesetz

St.Gallen. Die Stadtpolizei St.Gallen hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Alkoholverwaltung mehrere Gaststätten in der Stadt St.Gallen überprüft.

Vier der sieben kontrollierten Gastronomiebetriebe hielten sich nicht an die Handelsbeschränkungen für gebrannte Wasser. Die Verantwortlichen wurden verzeigt.

Zwei Polizisten in Zivil führten Testkäufe durch, um zu ermitteln, ob die Lokale widerrechtlich Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke zu Preisen abgeben, die die Kosten nicht decken. Derartige Aktionen werden oft unter dem Stichwort „Schneggenobig„ bzw. „Feufliberobig“ durchgeführt. Überprüft wurden die Gastwirte auch auf das widerrechtliche Offerieren von Lockangeboten, wie: „x Franken Eintritt, gratis Getränke“.

In die Kategorie der Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränke fallen sämtliche gebrannten Wasser wie Wodka und Whiskey, aber auch Mischgetränke und Alkopops. Ausgenommen sind vergorene Getränke wie Bier und Wein.

St.GallenSt.Gallen / 28.10.2009 - 14:43:09