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Nationalrat zementiert Monopol der Post!

In der laufenden Debatte um das neue Postgesetz hat es der Nationalrat verpasst, eine Vorlage zu erarbeiten, welche eine echte Liberalisierung für den Postmarkt bedeutet.

Die Zielsetzung des Bundesrates, eine Marktordnung zu erstellen, die durch mehr Wettbewerb dem Kunden mehr Qualität, eine Leistungssteigerung und günstigere Preise bringt, wird deutlich verfehlt. Die privaten Dienstleistungsanbieter sind enttäuscht, dass der Gesetzgeber nicht gewillt ist, ein Postgesetz zu erarbeiten, das allen Anbietern gleich lange Spiesse garantiert. Der aktuelle Stand der Vorlage bedeuten einen massiven Rückschritt für die gesamte Branche.

Grösster Anbieter legt Preise fest
Der Rat hat den Zugang zu den Teilleistungen der Post für private Anbieter bejaht. Jedoch hat er es unterlassen, eine Regelung für die Preisgestaltung des Zuganges zu treffen bzw. eine Rekurs-Instanz zu bestimmen, die bei Streitigkeiten als Schlichtungsstelle fungiert. Damit kann die Post im Alleingang die Preise für den Zugang zur Infrastruktur, die durch Monopolerträge finanziert wurde, festlegen.

Wie die bisherigen Erfahrungen aus der Öffnung des Paketpostbereiches belegen, ist die Post nicht gewillt, ihren Konkurrenten marktgerechte Konditionen zu verrechnen. Ohne klare Vorgaben oder Rekursmöglichkeiten für die Preisgestaltung bleibt der Zugang zu den Teilleistungen somit ein reines Lippenbekenntnis, das in der Praxis dazu führt, dass private Anbieter den Zugang nicht konkurrenzfähig nutzen können. Die vom Nationalrat beschlossene Regelung bezüglich Preisgestaltung ist eine Einladung an die Post, die politisch angekündigte Marktöffnung langfristig und nachhaltig zu verhindern.

Adress-Daten-Verwaltung nicht marktgerecht geregelt
Der Schweizer Direktmarketing Verband SDV teilt die Meinung, dass es sinnvoll ist, sämtliche Adressdaten an einem zentralen Ort zu verwalten. Die Kosten für Rücksendungen im Direkt-Marketing-Bereich belaufen sich auf mehrere Millionen Franken pro Jahr. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass alle Marktteilnehmer direkten Zugriff auf die bestmögliche Datenqualität haben. Diese an sich logische Forderung ist mit der im Nationalrat beschlossenen Regelung leider nicht gewährleistet.

Während die Post jederzeit Zugriff auf die aktuellsten Adressdaten hat und diese direkt in ihren Produktionsablauf integrieren kann, müssen sich private Anbieter mit dem «unverzüglichen» Datenaustausch begnügen. Somit hat die Post entscheidende Vorteile bezüglich Prozessgestaltung, Geschwindigkeit und Datensicherheit. Der aktuelle Streit der Swisscom-Tochter Directories.ch mit den Anbietern von Search.ch und Tel.ch betreffend Adress-Datenaustausch zeigt eindrücklich, wie die privaten Anbieter durch halbstaatliche Betriebe systematisch benachteiligt werden.

Der Nationalrat hat es zudem auch hier verpasst, eine Regelung einzuführen, die den privaten Anbietern im Streitfall das Anrufen einer Schlichtungsstelle ermöglicht. Einmal mehr sind die Privaten damit von der Post, ihrem grössten Konkurrenten, abhängig. Von Wettbewerb mit gleich langen Spiessen kann keine Rede sein.

Liberalisierung des Postmarktes dringend notwendig!
In der Postgesetzrevision ist für die Kunden und die privaten Anbieter die vollständige Öffnung des Briefmarktes von entscheidender Bedeutung. Wie die Post selber längst kommuniziert, ist sie für die vollständige Öffnung des Marktes gerüstet und hat sich entsprechend vorbereitet.

Offenbar haben viele Politiker noch nicht erkannt, dass die Aufrechterhaltung der Infrastruktur für die Grundversorgung nicht nur ein Kostenfaktor sondern auch ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil für die Post sein kann. Die Post ist bereit, sich dem Wettbewerb mit den privaten Anbietern zu stellen. Es gibt für das Parlament somit absolut keinen Grund, die Marktöffnung noch länger hinauszuschieben. Ein mutloser Entscheid in dieser Frage hätte aber gravierende Konsequenzen.

Die Post würde mit der Gesetzesrevision einseitig massive Vorteile gegenüber ihren Mitbewerbern erhalten und könnte damit ihr Monopol gar noch weiter ausbauen. Ein Ergebnis, das mit der Zielsetzung der bundesrätlichen Botschaft zum neuen Postgesetzt nichts mehr zu tun hat, ja das Gegenteil bewirkt. Aus Sicht der privaten Anbieter wäre ohne die Liberalisierung des Postmarktes das Postgesetzes und das Postorganisationsgesetzes in der Schlussabstimmung klar abzulehnen, da nur so ein Rückschritt im Postmarkt zu Lasten der Kunden und der privaten Anbieter abgewendet werden könnte.

 

St.GallenSt.Gallen / 27.09.2010 - 15:32:39