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Nichts Neues an der Proporz-Front

Herisau. Der Ausserrhoder Kantonsrat berät den Finanzausgleich wie die Proporzinitiative. Ändern wird sich voraussichtlich nichts.

Vorausbericht
Vorläufig letzte Runde im Gerangel um die Einführung des Proporzsystems im ganzen Kanton: Am kommenden Montag berät der Ausserrhoder Kantonsrat die Proporzinitiative in zweiter Lesung.

Die Initiative «Faires Wahlverhalten – Proporz für den Kantonsrat» ist der sechste Versuch seit 1921, in Ausserrhoden das Proporzsystem einzuführen. Die Initiative verlangt bis 2011 das Verhältniswahlrecht für den 65-köpfigen Kantonsrat. Detailfragen, wie Wahlkreise, soll das Gesetz regeln. Bisher wird nur die Herisauer Abordnung im Proporz gewählt. Anläufe in anderen Gemeinden scheiterten bisher.

In Ausserrhoden sind die 20 Gemeinden Wahlkreise. Das Parlament setzt sich gegenwärtig aus 26 FDP, 22 Parteiunabhängigen, acht SVP, vier SP, drei CVP und zwei EVP zusammen.

Rat empfiehlt ein Nein
Vom Proporz versprechen sich die kleinen Parteien eine gerechtere Sitzverteilung im Kantonsparlament. Eingereicht wurde das Begehren von SVP, CVP, EVP, SP, Gewerkschaftsbund, JSVP und GRAL (Grüne).

Dem Komitee gehören auch Vertreter der Mehrheitspartei FDP und Parteiunabhängige an. Diese sind mit einem Drittel der Mandate zweitstärkste, aber heterogene Kraft im Rat.

Bei der Einführung eines neuen Wahlsystems sei vor allem die Einteilung der Wahlkreise schwierig, fürchtet die Regierung. Sie dürften nicht zu klein sein. Laut Bundesgericht sollten es mindestens neun Sitze pro Wahlkreis sein. In erster Lesung entschied der Rat mit 37 zu 25 Stimmen, die Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten. Er empfahl Ablehnung des Begehrens.

Daran wird sich auch in zweiter Lesung nichts ändern. In der Volksdiskussion (Vernehmlassung für jedermann im Kanton) forderten zwei Stimmbürger, der Kantonsrat solle die Initiative dem Volk zur Annahme empfehlen. Die vorberatende Kommission beharrt auf ihrem Antrag auf einer Ja-Empfehlung. Die Regierung gibt sich neutral: Sie enthält sich einer Empfehlung.

Schwieriges Gleichgewicht
In dritter Lesung behandelt der Kantonsrat das unveränderte Finanzausgleichsgesetz: Es ist das Ausgleichsgefäss zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts zwischen Kanton und Gemeinden sowie der Gemeinden untereinander. Es wurde unter anderem nötig wegen der Abschaffung des indirekten Finanzausgleichs und weiterer Revisionen.

Eine dritte Lesung wurde anberaumt, um eventuell auf ablehnende Volksentscheide in relevanten Abstimmungen zu reagieren. Das ist nun nicht nötig. Die vorberatende Kommission ist der Ansicht, vor weiteren Entflechtungsdiskussionen müsse die Umsetzung es neuen Finanzausgleichs (NFA) jetzt erst einmal vollzogen und «gelebt» werden.

Frühestens in einem Jahr könne eine erste auf einer Jahresrechnung basierende Aussage zur Wirkung des NFA gemacht werden. Neue Aufgabenentflechtungen dürften nicht vor 2011 realistisch sein.

Die Kommission warnt vor hektischem Aktionismus. Vor allem in Handlungsfeldern, wie Volksschule und Gemeindefusionen könnten Schnellschüsse kontraproduktiv sein. Am 18. Februar berät der Ausserrhoder Kantonsrat auch das Datenschutzgesetz, eine Revision des Kinderzulagen-Gesetzes und Vorstösse. Ausserdem ist eine Frage- und Informationsstunde anberaumt.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 12.02.2008 - 11:08:00