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Private Kunstversicherungen: Nachfrage wird steigen

Der Blick der internationalen Kunstwelt ist in diesen Tagen auf Zürich gerichtet. Nach dem spektakulären Raubüberfall auf das Bührle-Museum läuft die Suche nach Tätern und Kunstwerken auf Hochtouren.

Die Allianz Suisse erwartet im Zuge der jüngsten Vorfälle, dass sich die Nachfrage nach privaten Kunstversicherungen in der Schweiz deutlich erhöhen wird.

Der Schweizer Kunstmarkt boomt derzeit wie selten zuvor: Denn Kunstwerke werden zu Höchstpreisen gehandelt und sind häufig ein lohnendes Investment. Vor allem private Kunstsammlungen erfreuen sich «wachsender Beliebtheit», wie der Kunstsachverständige der Allianz Suisse, Oliver Class, betont.

Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Versicherbarkeit von wertvollen Gemälden oder Skulpturen internationaler Künstler. Seit rund drei Jahren ist die Allianz Suisse mit dem Versicherungsprodukt «Art Privat» auf dem Markt. Seitdem hat sich der Gesamtwert der privat versicherten Kunstwerke von rund CHF 200 Millionen auf über 650 Millionen mehr als verdreifacht – Tendenz weiter steigend. Allerdings: «Viele Kunstliebhaber sind nicht angemessen versichert. Gerade was die Bewertung der Kunstgegenstände anbelangt, sind erhebliche Deckungslücken vorhanden», so der Allianz-Experte.

Er rät den privaten Kunstsammlern und öffentlichen Einrichtungen deshalb, ihre Sicherheitssysteme eingehend zu überprüfen und spezielle Kunstversicherungen abzuschliessen. Grosse Versicherungsgesellschaften wie die Allianz Suisse positionieren sich dabei als wertvolle Partner, denn sie treten nicht nur im Versicherungsfall ein, sondern tragen mit ihrem Know-how auch erheblich zur Schadenverhütung bei.

Für Oliver Class besitzen Kunstwerke eine „inmaligkeit, die durch Geld nicht zu ersetzen ist. Prävention hat für ihn deshalb oberste Priorität: «Versicherer und Privatpersonen sollten im Vorfeld alles daran setzen, um einen Raub oder eine Beschädigung möglichst effizient zu verhindern.» Wie hoch ein Kunstwerk oder eine Privatsammlung bewertet werden, das entscheiden die Kunstsachverständigen der Versicherungen und der Auftraggeber vor Vertragsabschluss gemeinsam. Im Schadenfall ist dieser vereinbarte Wert dann für beide Seiten verpflichtend.

ThurgauThurgau / 13.02.2008 - 10:37:00