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Regierung begrüsst Bahnreform

St.Gallen. Die Regierung des Kantons St.Gallen begrüsst die Massnahmen der Bahnreform.

Die Regierung

-        begrüsst die Massnahmen der Bahnreform, die den freien Netzzugang und die Interoperabilität des europäischen Schienennetzes gewährleisten;

-        ist mit der Einführung einer Strafnorm gegen rassistische Symbole einverstanden;

-        lehnt den ABCN-Verordnungsentwurf ab;

-        vergibt Arbeiten für die Umnutzung der Lokremise St.Gallen.

Regierung begrüsst Bahnreform
Die Regierung des Kantons St.Gallen begrüsst die Massnahmen der Bahnreform, die im Wesentlichen den freien Netzzugang und die Interoperabilität (gemeinsame Nutzung mit verschiedenen Systemen und Techniken) des europäischen Schienennetzes sicher gewährleisten sowie klare Regeln für den Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr schaffen sollen.

Im Jahr 2005 wurde die Bahnreform 2 vom Parlament an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückgewiesen, die Vorlage in einzelne Pakete aufzuteilen. Der Bundesrat schlägt mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 vor, den diskriminierungsfreien Netzzugang, die Interoperabilität mit dem europäischen Schienennetz, die Ausschreibung im regionalen Personenverkehr und die Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste neu zu regeln. Die Schweiz hat sich mit dem Landverkehrsabkommen verpflichtet, im  Verkehrsbereich das EU-Recht zu übernehmen. Demnach soll die Trassenvergabe durch eine Stelle erfolgen, die selbst keine Eisenbahnverkehrsleistungen erbringt und von Eisenbahnunternehmen unabhängig ist. Der Bundesrat schlägt daher die Einführung einer rechtlich unabhängigen Trassenvergabestelle vor. Sie soll die Trassen vergeben, den Netzfahrplan erstellen und den Trassenpreis aufgrund der politischen Vorgaben berechnen.

Die Regierung legt Wert auf die Gleichbehandlung aller Transportunternehmungen. Sie unterstützt im Wesentlichen die vom Bundesrat vorgelegten Punkte. Der volkswirtschaftliche Nutzen der internationalen Öffnung, der gesetzlichen und technischen Angleichungen sowie der Liberalisierung werden anerkannt. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung der angestrebten Ziele wie Transparenz, Marktwirtschaft und Gleichbehandlung nicht zu einem übermässigen Aufwand führen dürfen. Zudem hält die Regierung in ihrer Stellungnahme fest, dass die Trassenvergabestelle des Bundes die Kantone nicht zusätzlich finanziell belasten darf.

Der Bundesrat schlägt eine beschränkte Zahl von Strecken vor, die an die Normen der Interoperabilität anzupassen sind, was die Regierung begrüsst. Da die Erweiterung des Geltungsbereichs für die Kantone finanzielle Konsequenzen haben kann, beantragt die Regierung, dass die Kantone vorgängig anzuhören sind.

Weiter befürwortet die Regierung die klare Regelung der Ausschreibung im Busbereich. Sie regt jedoch an, die Auschreibungsregeln auch auf Ortsverkehre auszuweiten, die ohne Bundesbeteiligung durch Kantone und Gemeinden bestellt werden, damit national einheitliche Regeln gelten und Rechtsunsicherheiten vermieden werden können. Ebenfalls unterstützt die Regierung den Vorschlag des Bundesrates, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Bahnbetreiber zur Finanzierung der Vorhaltekosten (Investitions- und Betriebskosten) der Feuer- und Chemiewehren zu verpflichten.

Ja zur Einführung einer Strafnorm gegen rassistische Symbole
Die Regierung ist mit der Einführung einer Strafnorm gegen rassistische Symbole einverstanden. Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement

Die Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes mit neuen Bestimmungen soll die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen. Nach dem geltenden Recht ist die Verwendung und Verbreitung von rassistischen Symbolen nur dann strafbar, wenn diese eine Ideologie symbolisieren, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist und dafür in der Öffentlichkeit geworben wird.

Die Regierung ist mit den vorgeschlagenen Ergänzungen grundsätzlich einverstanden, fordert jedoch mit Blick auf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot, die offenen Formulierungen der Straftatbestände nochmals zu überprüfen und soweit möglich zu präzisieren.

Regierung lehnt Entwurf der ABCN-Einsatzverordnung ab
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat den Kantonen den Entwurf einer Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Regierung des Kantons St.Gallen lehnt den Verordnungsentwurf ab.

Die Bewältigung ausserordentlicher Lagen fordert in erster Linie die Einsatzkräfte der Kantone und Gemeinden (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz); der Bund wird lediglich subsidiär oder bei entsprechender Eskalation eines Ereignisses zuständig. Es ist daher unabdingbar, dass die Schnittstellen im Ereignisfall zwischen Kantonen und Bundesorganen eindeutig umschrieben sind, was im jetzigen Verordnungsentwurf nicht der Fall ist. Unklar ist aus Sicht der St.Galler Regierung auch, wie die Führungsstäbe der Kantone und des Bundes miteinander kommunizieren und wo der «Lead» bei der Bewältigung von grossen Ereignissen liegt. Die Regierung erwartet deshalb, dass der Bund diese Fragen in der Verordnung noch klären wird.

Arbeitsvergaben
Die Regierung hat Arbeiten vergeben für die Umnutzung der Lokremise St.Gallen.
Umnutzung Lokremise, Grünbergstrasse 7, St.Gallen: Der Auftrag für Fenster und Türen in Metall geht für rund 670’500 Franken an die Hautle Metallbau AG, Bernhardzell.

St.GallenSt.Gallen / 28.10.2009 - 11:05:38