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Regierung reicht Standesinitiative ein

St. Gallen. Die Regierung hat beim Bund eine Standesinitiative zur Änderung des Strafrechts eingereicht.

Die Kombinationsmöglichkeiten von verschiedenen Sanktionen sollen eingeschränkt, Geldstrafen bei Gewalt- und Sexualdelikten grundsätzlich ausgeschlossen, die Anwendbarkeit von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen gelockert, die Möglichkeit zur Rückversetzung von Tätern in den Straf- und Massnahmenvollzug bei einer negativen Entwicklung während einer Probezeit ausgeweitet und es soll auf die Entfernung von Einträgen ins Strafregister verzichtet werden.

Dies verlangt der Kanton St.Gallen in einer Standesinitiative zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welche die Regierung im Auftrag des Kantonsrates bei der Bundesversammlung eingereicht hat.

St.GallenSt.Gallen / 24.06.2009 - 09:05:26