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Rheinfelden AG: Sechs geschmuggelte Esel in Lieferwagen festgestellt

Kürzlich probierte der Fahrer eines Lieferwagens mit sechs lebendigen Eseln an Bord, ohne die nötigen Formalitäten einzureisen. An der Grenze wurde er von Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) nach Deutschland zurückgewiesen, woraufhin er zwanzig Minuten später erneut und am selben Grenzübergang sein Glück versuchte. Erfolglos: Er musste eine Busse bezahlen und wurde wegen diverser Verstösse angezeigt.

Rheinfelden (AG): Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) kontrollierten kürzlich am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn einen Lieferwagen mit französischem Kennzeichen. Dabei stiessen sie auf sechs lebendige Esel, für die der Fahrer keine Papiere hatte. Sie wiesen den Fahrer in der Folge zurück nach Deutschland.

Nach etwa 20 Minuten beobachteten sie, wie er erneut denselben Grenzübergang passierte, weswegen er bei der Ausfahrt Eiken AG angehalten und nochmals kontrolliert wurde. Da sich die Esel noch immer im Fahrzeug befanden, wurde dieses zurück nach Rheinfelden begleitet und eine Busse von 1200 Franken wegen Zollvergehens erhoben. Ebenfalls wurde der kantonale Veterinärdienst beigezogen, woraufhin der Fahrer noch wegen Verstosses gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz, nicht Mitführen der nötigen Dokumente sowie Verwendung eines nicht tierschutzkonformen Transportmittels angezeigt wurde. Nach Erledigung der Formalitäten konnte der Fahrer seine Reise zurück nach Deutschland fortsetzen.

Es gehört zum Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Aktuell befindet sich die EZV in einer Transformationsphase hin zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dadurch entsteht ein neues Berufsbild und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen wird dabei vereinheitlicht. So wird die EZV in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.



 

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung
Bildquelle: Eidgenössische Zollverwaltung

AargauAargau / 30.08.2021 - 16:18:40