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Rückgang der Fallzahlen in der Sozialhilfe setzt sich fort

St. Gallen. Die Sozialhilfequote im Kanton St. Gallen sank gegenüber dem Vorjahr auf 2,1 Prozent. Die Quote sinkt bereits das dritt Jahr in Folge.

Im Jahr 2007 benötigten im Kanton St.Gallen insgesamt 9’832 Personen Leistungen der finanziellen Sozialhilfe. Gegenüber dem Vorjahr sind dies 872 Personen weniger, wobei sich der Rückgang auf Personen im erwerbsfähigen Alter und deren mitunterstützte Kinder konzentriert. Damit sank die Sozialhilfequote auf 2,1 Prozent und bereits das dritte Jahr in Folge. Die gesamtschweizerische Sozialhilfequote von 3,1 Prozent wurde auch im Jahr 2007 deutlich unterschritten.

Nach wie vor weisen Kinder und Jugendliche das grösste Sozialhilferisiko auf: Ein Drittel aller Sozialhilfe beziehenden Personen sind Kinder und Jugendliche im Alter bis 17 Jahre. Von diesen insgesamt 3’292 unterstützten Minderjährigen lebt mehr als die Hälfte mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

38 Prozent aller im Jahr 2007 abgeschlossenen Dossiers haben die Sozialhilfe aufgrund einer verbesserten Erwerbssituation verlassen. Bei der Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit waren kinderlose Paare am erfolgreichsten, während Alleinerziehende aufgrund ihrer Fürsorgepflichten den Sozialhilfebezug unterdurchschnittlich oft durch eine verbesserte Erwerbslage beenden konnten.

Ausbildung und Working-Poor
Nahezu jede zweite Sozialhilfe beziehende Person über 20 Jahre hat keine berufliche Ausbildung. Staatsangehörige von Ländern ausserhalb des EU-EFTA-Raumes sind davon besonders betroffen, hier verfügen 61 Prozent über keine nachobligatorische Ausbildung. Mit durchschnittlich 5 Prozent (Länder des übrigen Europa) und 12,5 Prozent (aussereuropäische Länder) weisen Personen aus diesen Staatengruppen auch die höchsten Sozialhilfequoten auf.
 
In jedem dritten Privathaushalt, der Sozialhilfe bezieht, geht mindestens eine der unterstützten Personen einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nach. Schätzungsweise 14 Prozent erzielen in der Summe ihrer erwerbstätigen Mitglieder ein Beschäftigungspensum im Umfang von mindestens einer Vollzeitstelle. Bei diesen Vollzeit-Working-Poor handelt es sich überdurchschnittlich häufig um Familien mit Kindern.

Hohe Deckungsquote bei Einzelpersonen
Der von der Sozialhilfe zu leistende Anteil am Lebensbedarf ist bei Einpersonenfällen mit durchschnittlich 82 Prozent am grössten. Die Ursache für diesen hohen Anteil ist häufiger als bei anderen Fallstrukturen in einem gänzlich fehlenden Erwerbseinkommen zu suchen. Bei Alleinerziehenden ist der von der Sozialhilfe zu leistende Anteil an den Lebensbedarf aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit und der Bevorschussung von Kinderalimenten am geringsten.

Im Kanton St.Gallen wurden im Jahr 2007 in 1’838 Fällen Kinderalimente bevorschusst, dies entspricht einer Zunahme der Dossiers um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (+98 Fälle). Insgesamt 2’564 anspruchsberechtigte Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre erhielten durch die Alimentenbevorschussung einen Beitrag an den Lebensunterhalt.

Erstmals Mutterschaftsbeiträge
Für den Dezember 2007 liegen erstmals Ergebnisse zur Ausrichtung von Mutterschaftsbeiträgen vor. Zu diesem Zeitpunkt erhielten 67 Familien oder Alleinerziehende mit insgesamt 206 anspruchsberechtigten Personen entsprechende Leistungen.

Neuerscheinung
Die Publikation «Statistik der Sozialhilfe, Alimentenbevorschussung und Mutterschaftsbeiträge 2007 im Kanton St.Gallen» in der Reihe «Statistik aktuell» der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen kann man als Druckversion für 15 Franken bestellen (071 229 22 48; nicole.lang@sg.ch). Die Publikation steht auch zum kostenlosen Download unter www.statistik.sg.ch zur Verfügung.

St.GallenSt.Gallen / 18.06.2009 - 08:41:05