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Rückzug der Abstimmungsbeschwerde

St. Gallen. Karl Günzel, Kantonsrat, zieht seine Abstimmungsbeschwerden betreffend Raucherinitiativen zurück.

Folgende Medienmitteilung im Wortlaut:

1. Mit Entscheid vom 23.09.2009 trat die Regierung auf meine Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft in eingangs erwähnter Angelegenheit – wegen angeblicher Verspätung – nicht ein und führte aus, dass die Beschwerde auch materiell hätte abgewiesen werden müssen.

2. Gegen diesen Entscheid kann innert 14 Tagen seit Empfang, also bis 12.10.2009, Rekurs ans Verwaltungsgericht eingereicht werden.

3. Um diese Möglichkeit offen zu halten, reichte ich deshalb am 30.09.2009 zusätzlich eine vorsorgliche Abstimmungsbeschwerde bei der Regierung gegen das Abstimmungsergebnis vom 27.09.2009 ein.

4. Abklärungen, auch bei Staatsrechtlern und Richtern, bestätigen, dass die Abstimmungsbotschaft unvollständig und einseitig und damit willkürlich war, da sie die Stimmberechtigten in ihrer Willensbildung beeinflussen konnte. Wesentliche Kritikpunkte sind der Verzicht auf eine Abstimmungsempfehlung durch das Präsidium (was in den letzten Jahrzehnten sonst nie vorgekommen ist!) und die Wiedergabe wesentlicher Teile aus der Abstimmungsbotschaft der Regierung. So gehört eine Beurteilung der Regierung nicht in eine Abstimmungsbotschaft des Parlaments. Zudem übernahm dadurch das Präsidium diese Beurteilung, welche sich mit dem Abstimmungsverhalten des Kantonsrats nicht deckt!

5. Auch zur Fristwahrung der ursprünglichen Beschwerde gibt es unterschiedliche Ansichten

6. Angesichts des deutlichen Volksentscheids (im Verhältnis von rund 60:40 Prozent) dürfte auch eine zweite Abstimmung gleich entschieden werden. Deshalb verzichte ich – aus Vernunftgründen und um Kosten für den Kanton zu vermeiden – auf einen Weiterzug des ersten Entscheids ans Verwaltungsgericht. Konsequenterweise habe ich heute die vorsorgliche Beschwerde gegen das Abstimmungsergebnis zurückgezogen.

St.GallenSt.Gallen / 07.10.2009 - 06:00:00