• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich
Menu

Schnee und Alkohol verträgt sich nicht

St.Gallen. Wegen Führen eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand und verursachen eines Verkehrsunfalls musste ein Autofahrer seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Bei der Tatbestandsaufnahme auf der St. Leonhard-Strasse stellten die Beamten der Stadtpolizei am Samstagabend, kurz nach 2000 Uhr, beim Unfallverursacher Alkoholsymptome fest. Mit 2,46 Promille prallte der  28-jährige Mann auf der schneebedeckten Strasse einem vor ihm stehenden Fahrzeug auf. Den Führerausweis war der Lenker auf der Stelle los.     

Verkehrsunfall
Am Samstag, den 19.12.2009, um 1514 Uhr, ereignete sich auf der Verzweigung Splügenstrasse Lindenstrasse eine seitlich frontale Kollision. Zur Unfallzeit schneite es heftig und die Strassen waren mit Schnee bedeckt. Eine Fahrzeuglenkerin hielt vom Spital herkommend, auf der Lindenstrasse, vor der Splügenstrasse an. Nachdem sie nach links und recht geblickt hatte, wollte sie nach links auf die Splügenstrasse fahren. Dabei übersah sie einen korrekt von links kommenden Personenwagen. In der Folge prallte dieser frontal gegen die linke Wagenseite. An beiden Fahrzeigen entstand Totalschaden. Eine Person musste sich in ärztliche Behandlung begeben.                                               

Ins Schleudern geraten
Am Sonntagmorgen, kurz vor 0300 Uhr, ereignete sich auf der Bahnhofstrasse, Höhe der Liegenschaft Nr. 19, ein Selbstunfall. Ein 19-jähriger Fahrzeuglenker verlor auf der schneebedeckten Fahrbahn die Herrschaft über sein Auto und prallte gegen eine Mauer. Auch bei diesem Unfall stellten die Beamten Alkoholsymptome fest. Mit einem Resultat knapp unter 0,8 Promille muss der Verursacher mit einer Anzeige an die Untersuchungsbehörde rechnen.                                                     
 
Fahren unter Alkoholeinfluss
In der gleichen Nacht, kurz nach 0300 Uhr, wurde im Westen der Stadt ein Fahrzeuglenker durch eine Polizeipatrouille angehalten. Bei der durchgeführten Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Da der durchgeführte Atemlufttest für den Automobilisten belastend ausfiel, wurde eine Blutprobe angeordnet und der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Der Lenker hat sich bei der zuständigen Behörde zu verantworten.  

Kurz nach 0400 Uhr kam erneut ein Autofahrer in der Innenstadt in eine Polizeikontrolle. Durch seine auffällige Fahrweise fiel er der Patrouille auf. Der Lenker roch ebenfalls stark nach Alkohol. Da der durchgeführte Atemlufttest auch einen zu hohen Promillewert angab, wurde  dem Fahrzeuglenker nach der Blutprobe ebenso der Führerausweis entzogen. Er wird bei der zuständigen Amtsstelle zur Anzeige gebracht.     

St.GallenSt.Gallen / 20.12.2009 - 15:30:35