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Schnellverfahren gegen elf randalierende Asylsuchende abgeschlossen

Altstätten/SG. Die gegen elf Asylsuchende des Empfangszentrums Altstätten am Donnerstag (10.1.2013) eingeleiteten Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Nötigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt Altstätten, hat gegen sämtliche Beteiligten eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesprochen. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Am Donnerstagabend (10.1.2013) kam es im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) in Altstätten zu einem Tumult (s. Medienmitteilung Kantonspolizei vom 11.1.2013, www. kapo.sg.ch). Nachdem der interne Sicherheitsdienst zwei zu spät zurückgekehrte Asylsuchende kontrollieren wollte, da sie neuwertige Schuhe auf sich trugen, versuchten weitere Asylsuchende, mit Stühlen die Verglasung der Eingangsschleuse zu zertrümmern. Danach verbarrikadierten sie sich im Schlafraum und mussten mit einer Sondereinheit der Polizei wieder aus dem Zimmer geholt werden. Die elf am Tumult Beteiligten wurden festgenommen und inhaftiert.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen, Untersuchungsamt Altstätten, hat gegen die elf Beteiligten Schnellverfahren geführt. Sie hat gegenüber den elf Männern Strafbefehle mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesprochen; dies wegen den Delikten Sachbeschädigung, Nötigung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten wurden bis Freitagabend (11.1.2013) bzw. Samstagmorgen (12.1.2013) aus der Haft entlassen und auf andere Empfangszentren in der Schweiz verteilt.

St.GallenSt.Gallen / 14.01.2013 - 16:28:24