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Schwarzarbeit: Erster Jahresbericht liegt vor

St.Gallen. Erstmals mussten die kantonalen Kontrollorgne, welche unter anderem die Melde- und Bewilligungspflichten prüfen, einen Tätigkeitsbericht abliefern.

Seit 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft. Erstmals mussten die kantonalen Kontrollorgane, welche die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen Ausländer-, Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht überprüfen, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) einen Tätigkeitsbericht abliefern. Bei 13 Prozent der kontrollierten Personen veranlasste das kantonale Kontrollorgan in St.Gallen weitere Abklärungen.

Das neue Schwarzarbeitsgesetz verpflichtete die Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen. Hierfür wurden auch die Möglichkeiten für einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und Organisationen geschaffen. Zudem wurden verschärfte Sanktionen für fehlbare Arbeitgeber eingeführt.

500 Personen kontrolliert
Das im Amt für Wirtschaft angesiedelte Kontrollorgan überprüfte im vergangenen Jahr mehr als 500 Personen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit. 75 Prozent der Kontrollen erfolgten aufgrund von Hinweisen von Privatpersonen, Firmen und anderen Behörden oder aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten.

Nach Abschluss der Kontrolle stellt das Kontrollorgan den Ausgleichkassen, Arbeitslosenkassen, Ausländerbehörden und Steuerbehörden jeweils einen Kontrollbericht mit seinen Feststellungen zu. Diese Behörden entscheiden anschliessend, ob ein Verfahren gegen den betreffenden Betrieb oder die kontrollierte Person eröffnet werden muss.

Die meisten vermuteten Verstösse gab es im Bereich Sozialversicherungsrecht (fehlende AHV-Abrechnungen, unrechtmässige Bezüge der Arbeitslosenversicherung), gefolgt von ausländerrechtlichen und steuerrechtlichen Verstössen (fehlende Arbeitsbewilligung und fehlende Quellensteuerabrechnung). Beim überwiegenden Teil der kontrollierten Personen (87 Prozent) konnte auf Anhieb festgestellt werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren hat sich bewährt
Für kleinere, unselbständige Tätigkeiten (zum Beispiel Haushalt, vorübergehende oder zeitlich begrenzte Tätigkeiten) wurden mit dem neuen Schwarzarbeitsgesetz auch administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und bei der Quellensteuer eingeführt.

Gemäss Angaben der Sozialversicherungsanstalt (SVA St.Gallen) wurde im Kanton St.Gallen reger Gebrauch gemacht vom vereinfachten Abrechnungsverfahren. Für insgesamt 1049 Personen wurden auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern abgerechnet.

St.GallenSt.Gallen / 18.05.2009 - 09:52:41