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Sex-Missbrauch auf Alp: keine Haftstrafe

AR. Der Landwirt, der einen Knaben auf seiner Alp sexuell missbraucht hat, muss nicht ins Gefängnis.

Dies hat das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden in zweiter Instanz entschieden. Es verurteilte den Mann wegen mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sieben Monaten.

Zudem erteilte es die Weisung, dass sich der heute 67-Jährige wegen seiner sexuellen Verfehlung weiterhin ambulant behandeln lassen muss. Künftig darf der Mann keine Personen unter 18 Jahren mehr in seiner Nähe haben. Die Probezeit legte das Gericht auf fünf Jahre fest.

Überraschender Entscheid
Auch wenn die Auflagen zur bedingten Gefängnisstrafe hart sind, überrascht der Entscheid: Immerhin hatte das Ausserrhoder Kantonsgericht den Mann in erster Instanz noch zu einer unbedingten Freiheitsstafe von zwölf Monaten verurteilt. Auch deshalb, weil der Mann bereits zwei Mal rechtskräftig wegen seuxellen Handlungen mit Kindern verurteilt worden war. Der gesundheitlich schlechte Zustand und die Tatsache, dass der Mann in der Zwischenzeit nicht mehr im Besitze einer Alp sei, hätten zum milderen Urteil geführt, so die Gerichtsschreiberin.

Vorwürfe nie bestritten
Dem Mann war vorgeworfen worden, auf seiner Alp mit einem minderjährigen Knaben während dessen Sommer- und Herbstferien sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Der Landwirt hatte die Vorwürfe nie bestritten. Jedoch immer wieder gesagt, der 15-Jährige sei damit einverstanden gewesen. Ob der 67-Jährige das Urteil akzeptiert, ist noch nicht bekannt.


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«Knabe auf Alp sexuell missbraucht» vom 24. September 2007

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 01.10.2007 - 15:09:00