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Sonntagsverkauf – noch mehr Shops ohne Bewilligung

Nachdem die Gewerkschaft Unia am Montag darauf hingewiesen hatte, dass Coop Pronto in St.Gallen mit dem Sonntagsverkauf gegen das Arbeitsrecht verstösst, ist bekannt geworden, dass auch in Migrolino-Läden am Sonntag Personal ohne Bewilligung arbeitet.

Neben dem neuen Coop Pronto im St.Galler Stadtzentrum sind auch drei Migrolino- Shops im Kanton weder Bahnhofsgeschäfte noch Tankstellenshops: Einer in Wil, einer in Gossau und einer in Uzwil. Zudem hat in Widnau ein privater Lebensmittelladen und in Uznach ein avec-Laden jeden Sonntag offen.

Nach einer Intervention der Gewerkschaft Unia ist bekannt, dass das kantonale Volkswirtschaftsdepartement für all diese Sonntagsverkäufe keine arbeitsrechtlichen Bewilligungen erteilt hat und laut Gesetz auch gar nicht erteilen darf.

Die Gewerkschaft Unia ist empört, dass der Kanton diese Verstösse gegen das eidgenössische Arbeitsrecht duldet. Diese Läden gehören sonntags umgehend geschlossen. Ansonsten wird einer Durchlöcherung des Arbeitnehmerschutzes Tür und Tor geöffnet.

Diese Fälle zeigen leider, dass Grossverteiler und Gewerbe immer wieder versuchen, die Ladenöffnungszeiten zu ritzen und illegal auszudehnen. Mit Blick auf die Volksabstimmung vom 26. September über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Abend zeigt sich erneut, wie wichtig ein konsequenter arbeitsrechtlicher Schutz für das Verkaufspersonal ist. Weil Regierung und Parlament von flankierenden Massnahmen zugunsten des Personals absolut nichts wissen wollten, sagen die Unia und alle Gewerkschaften Nein zu jeder Verlängerung der Shopping-Zeiten.

 

St.GallenSt.Gallen / 15.09.2010 - 11:33:25