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St.Gallen: Gesehen zu werden kann Leben retten

Die Tage sind kürzer und die Nächte länger. Im Strassenverkehr bedeutet Dunkelheit insbesondere für Lenker von Zweirädern eine zusätzliche Gefahr. Die Kantonspolizei wirft in diesen Tagen und Wochen ein spezielles Augenmerk auf diese Thematik.

Wer in der Dämmerung oder gar bei Dunkelheit ohne Licht fährt, verhält sich nicht nur leichtsinnig, sondern gefährdet vor allem in erster Linie sich selbst und macht sich strafbar. Zweiräder ohne Licht stellen zudem auch für Autofahrer ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Gefährdet sind im Weiteren auch Fussgänger, welche in schlecht beleuchteten Gebieten mit dunkler Kleidung unterwegs sind. Selbst auf Fussgängerstreifen ist Vorsicht geboten. Die Kantonspolizei St.Gallen fordert alle Verkehrsteilnehmer (vor allem auch die Eltern von Schulkindern) dazu auf, dem verkehrssicheren Zustand der Fahrräder und Mofas die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Allfällige Mängel sollten umgehend behoben werden.

Eine gute Beleuchtung sowie gut funktionierende Bremsen sind unerlässlich und schützen Leben.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt bei Fahrrädern folgende Ausrüstung vor:

Funktionstüchtige Vorder- und Hinterradbremse

Vorderlicht (weiss) und rotes Rücklicht (Ohne Licht sehen Sie zwar meist genug. Damit auch Sie gesehen werden, müssen Sie ‹hell› genug sein. Zusätzliche blinkende Lichter sind zugelassen)

Weisser Rückstrahler vorne, roter Rückstrahler hinten (Weitere, z.B.

seitlich und in den Rädern, verbessern die Sichtbarkeit zusätzlich)

Gültige Velovignette

Pedale mit gelben Rückstrahlern

Glocke (andere Warnvorrichtungen sind nicht erlaubt)

Diebstahlsicherung wie Schloss oder Schliesskabel

funktionstüchtige Reifen (genügend Profil)

Das Tragen eines Velohelms ist gemäss Strassenverkehrsgesetz nicht obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen wird dies aber dringend empfohlen.

Den Fussgängern wird geraten helle Kleider zu tragen oder sich bei Dunkelheit ebenfalls mit reflektierendem Material (Arm- oder Fussband, Lampe usw.) zu schützen.

 

St.GallenSt.Gallen / 19.10.2010 - 10:29:19